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Vorsorgeaufwand und Berufsunfähigkeitsrente

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    Vorsorgeaufwand und Berufsunfähigkeitsrente

    Hallo, ihr Wissenden!
    Ich habe mir fast den ganzen Sonntag mit zwei Themen zur Steuererklärung versaut.

    1. Thema: Berufsunfähigkeitsrente
    Wo muss ich diese eintragen (Netto/Brutto). Wenn das Blatt R nicht in Frage kommt, wo soll das Einkommen dann sonst hin.

    2. Thema: Vorsorgeaufwand

    Mein Mann und ich zahlen in Riester ein. Er bekommt normal Lohn durch nichtselbständige Arbeit und ich Berufsunfähigkeitsrente.
    Was muss in Spalte 10 bei Ehemann und Ehefrau eingetragen werden?
    Seite 2 macht mir total zu schaffen. Wir sind verheiratet. Sind wir nun mittelbar oder unmittelbar veranlagt? Was ist dann meine Tochter, die alleinstehend ist und auch bei Riester einzahlt?

    Außerdem frage ich mich, was dann noch in die Zeilen 41 - 47 eingetragen werden muß, immer mit der Maßgabe, dass ich berufsunfähig bin und mein Mann normaler Arbeitnehmer.

    Danke, Danke, Danke und liebe Grüße an die Jenigen, die mir helfen können.

    #2
    AW: Vorsorgeaufwand und Berufsunfähigkeitsrente

    Anleitung zur Anlage R (Rente)

    Zeile 4
    Bitte tragen Sie anhand der im Vordruck genannten Ziffern den Versorgungsträger in das dafür vorgesehene Eintragungsfeld der jeweiligen Spalte ein. Hierzu gehören nicht nur Altersrenten des jeweiligen Versorgungsträgers, sondern auch Berufs- und Erwerbsminderungsrenten.

    ...
    Leibrenten sind insbesondere Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten,
    Erwerbsunfähigkeitsrenten, Berufsunfähigkeitsrenten,
    ...

    Die anderen Fragen:

    Zeile 10, Mantelbogen:
    Beim "normalen Sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer" ist immer ein Beitrag durch den Arbeitgeber erfüllt. Man trägt nicht die KV alleine, daher die 1.

    Wenn auf dem Rentenbescheid zur Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente auch Zahlungen des Rententrägers zur KV aufgeführt sind, ist es auch die 1.

    Vorsorgeaufwendungen, Seite 2:
    Der typische Riester-Vertrag ist für den Arbeitnehmer gedacht. Ein Arbeitnehmer ist damit unmittelbar begünstigt. Bei einer Erwerbsunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitsrente sollte das ebenfalls unmittelbar sein - ich bitte (erfahrenere Kräfte) darum mich zu korrigieren, falls ich falsch liege.

    Zeile 41, Ehemann: Ja, Ehefrau: Ja
    Zeile 42, Ehemann: Bruttoarbeitslohn Vorjahr, Ehefrau: Ebenso, wenn die Rente erst 2009 angefangen hat, andernfalls
    Zeile 46, Ehefrau: Rente

    Und die Tochter gibt ja vermutlich eine eigene Steuererklärung ab - deren Riester-Rente hat bei den Eltern nichts verloren.

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