Hallo Leute,
ich hab ein ähnliches Problem wie in diesem Thread:
https://www.elster.de/anwenderforum/...Unsinn-!/page2
Ich hab für mein Masterstudium eine Steuererklärung abgegeben für 2014. Die Studienkosten wurden als Werbungskosten anerkannt (Zweitstudium). Allerdings hab ich dooferweise auch den Lohn meines Hiwi-Jobs (450€ Job) angegeben bei den Einkünften.
Das Finanzamft hat das einfach von den Werbugnskosten abgezogen, so dass nur etwas über 80€ als Verlustvortrag bleiben.
Nun hab ich mal bisschen gelesen zu 450€ Job und gesehen, dass sie normal mit 2% pauschal versteuert werden und ich daher die Einkünfte gar nicht hätte angeben müssen in der Steuererklärung. Angeben muss man nur, wenn man über Lohnsteuerkarte abrechnet (was ich glaub ich nicht gemacht habe, jendenfalls hab ich nichts in diese Richtung extra beantragt. Kann ich das irgenwie den Lohnbescheinigungen noch ansehen?)
Jetzt ist die Frage: Lohnt es sich, einen Widerspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen oder war es einfach dumm von mir, dass ich den 450€-Job bei den Einkünften angegeben habe und das Finanzamt somit den 450€ Job mit den Werbungskosten verrechnet hat.
Vielen Dank für eure Antworten.
Grüße
rebo2
ich hab ein ähnliches Problem wie in diesem Thread:
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Ich hab für mein Masterstudium eine Steuererklärung abgegeben für 2014. Die Studienkosten wurden als Werbungskosten anerkannt (Zweitstudium). Allerdings hab ich dooferweise auch den Lohn meines Hiwi-Jobs (450€ Job) angegeben bei den Einkünften.
Das Finanzamft hat das einfach von den Werbugnskosten abgezogen, so dass nur etwas über 80€ als Verlustvortrag bleiben.
Nun hab ich mal bisschen gelesen zu 450€ Job und gesehen, dass sie normal mit 2% pauschal versteuert werden und ich daher die Einkünfte gar nicht hätte angeben müssen in der Steuererklärung. Angeben muss man nur, wenn man über Lohnsteuerkarte abrechnet (was ich glaub ich nicht gemacht habe, jendenfalls hab ich nichts in diese Richtung extra beantragt. Kann ich das irgenwie den Lohnbescheinigungen noch ansehen?)
Jetzt ist die Frage: Lohnt es sich, einen Widerspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen oder war es einfach dumm von mir, dass ich den 450€-Job bei den Einkünften angegeben habe und das Finanzamt somit den 450€ Job mit den Werbungskosten verrechnet hat.
Vielen Dank für eure Antworten.
Grüße
rebo2
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