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bei LStB-Korrektur: Transferticket oder eTIN?

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    bei LStB-Korrektur: Transferticket oder eTIN?

    Guten Tag!
    Es gibt widersprüchliche Angaben: Einmal den Hinweis, dass bei einer Korrektur der LStB die Transferticket-Nr. der zu korrigierenden LStB angegeben werden muß, andererseits soll die eTIN der zu korrigierenden LStB eingetragen werden, wenn es keine gab, dann aber keine.
    Was ist richtig?

    #2
    AW: bei LStB-Korrektur: Transferticket oder eTIN?

    Die Aussagen auf den Elster-Seiten sind eindeutig:
    Korrektur einer bereits übermittelten Lohnsteuerbescheinigung: Um eine bereits übermittelte Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren, muss eine neue Lohnsteuerbescheinigung mit den selben eindeutigen Attributwerten übermittelt werden.

    Die maßgeblichen eindeutigen Attributwerte einer Lohnsteuerbescheinigung sind:
    •Steuernummer des Arbeitgebers
    •elektronische Transfer-Identifikationsnummer (eTIN)/Identifikationsnummer (IdNr.)
    •Art der Bescheinigung (besondere Lohnsteuerbescheinigung oder Bescheinigung zu einer Lohnsteuerkarte)
    •Ordnungsbegriff des Arbeitgebers (zum Beispiel Personalnummer)
    •Beschäftigungszeitraum
    Quelle
    Zuletzt geändert von V. Liersee; 29.03.2016, 13:57.

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      #3
      AW: bei LStB-Korrektur: Transferticket oder eTIN?

      Wichtig :

      Für eine Lohnsteuerbescheinigung 2016
      Siehe :
      http://blog.elster.de/wordpress/?p=1793
      Mfg

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        #4
        AW: bei LStB-Korrektur: Transferticket oder eTIN?

        Hallo luzho,

        wo genau liegt Ihr Problem?
        Von welchem Veranlagungsjahr reden wir - bis 2015 oder ab 2016?
        Mit welcher Software arbeiten Sie - Datev?
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

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