Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Trennung und uneheliches Kind

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Trennung und uneheliches Kind

    Hallo
    Entschuldigung für den komischen Titel.
    Folgende Situation:
    Mein Lebensgefährte und ich leben schon länger zusammen. Offiziell umgemeldet hat er sich aber erst im März 2009 (warum und wieso laß ich mal außen vor).
    Hier beginnt nun das offizielle Trennungsjahr von seiner Ehefrau.
    Wir haben eine gemeinsame Tochter, geboren 2008.
    Er hat noch zwei Kinder, die bei seiner (Ex)Frau leben.
    Für 2009 ist er ja noch mit seiner Frau zusammenveranlagt. Er muß wegen Kurzarbeit auch zwingend eine Steuererklärung abgeben. Die letzten Jahre hat er keine gemacht.
    In meiner eigenen Erklärung habe ich die Betreuungskosten (ab August 2009) für unsere Tochter angegeben und hälftig auf mich und meinen Lebensgefährten aufgeteilt.
    Angaben zum gemeinsamen Haushalt ab März 2009 habe ich auch gemacht.
    Kindergeld ebenfalls hälftig.

    Was mache ich auf der Erklärung für meinen Lebensgefährten und seine Frau?
    Bei Kindschaftsverhältnis habe ich schon bei ihr "Stiefkind" angekreuzt, sonst krieg ich nur Fehlermeldungen.
    Dann mich selbst bei den weiteren Personen eingetragen.
    Die Betreuungskosten hälftig für meinen Lebensgefährten eingetragen, Kindergeld auch. Aber was mache ich mit dem Haushalt?
    Der bezieht sich doch in dieser Erklärung auf ihn und seine Frau, oder?
    Ohne Eintragungen gehts aber auch nicht.
    Außerdem wohnt er ja seit März 2009 in einem Haushalt mit seiner Tochter und mir (vorher auch schon, aber wegen der fehlendem Ummeldung wollen wir das nicht angeben).

    Außerdem will das Programm immer Elterngeld für unsere Tochter angegeben haben. Das steht ja aber nur bei mir auf meiner Erklärung.

    Vielen Dank fürs lesen.
    Gruß Andrea

    #2
    AW: Trennung und uneheliches Kind

    warum lassen sich ihr lebenspartner und seine (noch)-frau nicht getrennt veranlagen? das wäre vermutlich um einiges uebersichtlicher und genauer, sollte man mal durchrechnen...

    bzgl. der Betreuungskosten nochmal genau lesen, ob von ehegatten oder eltern die rede ist, das macht in bezug auf ein kind ja durchaus einen unterschied. dann kommt noch hinzu, das das kind ja bei ihm nicht gemeldet war, das kann man ja entsprechend so angeben usw.

    ob sie umgemeldet waren oder nicht spielt fuer die steuer keine wirkliche rolle, die tatsachen sind entscheidend, dafuer geben sie ja auf dem mantelbogen auch an dauernd getrennt lebend seit etc. der sachbearbeiter im Finanzamt wird das verstehen, wenn die daten zueinanderpassen ;-)

    Kommentar


      #3
      AW: Trennung und uneheliches Kind

      Danke schonmal.
      Ich werde das mit dem Haushalt dann genauso angeben, wie auf meiner Erklärung.

      Getrennt veranlagen würde bedeuten, daß er rückwirkend in Steuerklasse 1 eingestuft würde. Das wäre nicht sinnvoll. Meint auch sein Anwalt.

      Aber wo kann ich angeben (außer bei den Adressen), daß das Kind nicht bei ihm gemeldet war?
      Ich hoffe echt, daß das der Steuerbeamte versteht (verstehen will....).

      Kommentar


        #4
        AW: Trennung und uneheliches Kind

        zunaechst mal steht ja in zeile 7/8 die anschrift des kindes.

        die erklärungen zum haushalt der ELTERN des kindes kann man ja in zeile 87/88/89 eintragen, also fuer SEINE steuererklärung, es bestand ein gemeinsamer haushalt maerz bis dezember, kein gemeinsamer haushalt januar bis februar, das kind gehörte zu unserem haushalt maerz bis dezember, das kind gehörte zum haushalt des anderen elternteils januar februar. achja kindergeldanspruch jeweils 1034.

        ob das so sinn macht und wirklich das beste ergebnis gibt... keine ahnung. ;-)
        ggf. mal direkt im finanzamt nachfragen, was die meinen, wie man das am besten einträgt.

        Kommentar

        Lädt...
        X