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RiesterRente

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    RiesterRente

    Ich wollte die Riester Rente bei der Steuer als Sonderausgaben beantragen..Auf der Bescheinigung die ich von meiner Versicherung bekommen habe steht das man die Bescheinigung bei der Anlage AV beifügen soll. Nur Anlage AV gibt es seit diesem Jahr nicht mehr. Was muss oder bzw. wo muss ich die Beiträge für die Riester Rente eintragen?

    #2
    AW: RiesterRente

    Anlage Vorsorgeaufwand

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      #3
      AW: RiesterRente

      Hallo Zusammen,

      bevor ich jetzt hier ein neues Thema aufmache, dachte ich mir ich schreibe meine Frage mal hier rein.

      Also ich versuche meine Steuererklärung mit Elster selbst zu machen, habe dies noch nie gemacht. Ich glaube, dass ich soweit alles richtig habe. Allerdings ist mir aufgefallen, dass wenn ich unter Vorsorgeaufwand die Riester Rente eintrage, sich der Wert in der Steuerberechnung stark verringert, als wenn ich diese Anlage einfach weglassen würde.

      Ist dies normal oder kann mir jemand sagen, ob ich irgendwo was falsch gemacht habe?
      Ich hoffe ich nerve nicht zu sehr mit meiner Frage bzw. ich hoffe ich habe keine allzu dumme Frage gestellt.

      Ich bedanke mich schon mal für die Antworten.

      Lg Anne

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        #4
        AW: RiesterRente

        welcher wert verringert sich?

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          #5
          AW: RiesterRente

          Wo wird die Riester Rente denn genau eingetragen? Also in welche Zeile?

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            #6
            AW: RiesterRente

            anlage vorsorgeaufwand, seite 2, ab zeile 37, genau lesen was da so alles steht, bis unten hin ;-)

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              #7
              AW: RiesterRente

              Hallo,

              also der Wert der Steuerberechnung.

              Wenn ich die Steuerberechnung durchführe ohne die Anlage Vorsorgeaufwendungen, bekomme ich einen höheren Betrag (Guthaben) errechnet. Sobald ich aber die Anlage Vororgeaufwendungen mit den Angaben zur Riester Rente hinzufüge und dann die Steuerberechnung laufen lasse, verringert sich der Wert um ca. 200 Euro. Kann das?

              Frohe Ostern und Danke

              Anne

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                #8
                AW: RiesterRente

                alles ist moeglich, leider sind ihre angaben zu ungenau.
                auf der steuerberechnung steht nichts von guthaben, da ist eher vom "verbleibenden Betrag" die rede.
                bitte die genaue bezeichnung verwenden, damit man weiss, von welcher stelle die rede ist.

                gerade bezueglich der tabelle im kopf der steuerberechnung ist auch entscheidend ob hier ein minus vor dem wert steht oder nicht. (negativer wert heisst erstattung)
                ist der "verbleibende betrag" positiv, handelt es sich um faellige nachzahlung! und wenn sich dieser wert verringert, waere das also in ihrem sinne...

                die anlage vorsorgeaufwand enthaelt nicht nur die riesterbetraege sondern ist auch so fuer den abzug der vorsorgeaufwendungen erforderlich.

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                  #9
                  AW: RiesterRente

                  Auch mir geht es so, dass bei Angabe der Riesterrente (Anlage AV) für uns eine höhere Nachzahlung erforderlich wird. Lasse ich die Anlagen AV (für meine Frau und mich) weg, fällt die Nachzahlung wesentlich geringer aus. Das kann doch nicht normal sein, oder!? Kein Mensch würde diese doch dann angeben. Kein Mensch würde das dann machen, ist doch null Anreiz. Oder mache ich etwas falsch??
                  Bitte um Hilfe.

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                    #10
                    AW: RiesterRente

                    Vielleicht müsst Ihr weniger ans Finanzamt zahlen.

                    Steht ein Minus (-) vor dem Betrag, den du als Erstattungsbetrag ansiehst oder nicht ?

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                      #11
                      AW: RiesterRente

                      Es ist wie ich geschrieben habe. Es sind verbleibende Beträge, also es steht kein minus davor. Das heißt doch noch Nachzahlung. Wir haben weniger Steuern vom Lohn abgezogen bekommen, als nach Splitting errechnet.
                      Meine Frage ist jedoch, woran das liegt, dass bei Angabe von Anlage AV in ELSTER ein höherer Nachzahlbetrag entsteht, als ohne Angabe. Hat da jemand Erfahrung, bei dem das auch so ist oder war oder dem es beim Ausfüllen aufgefallen ist???

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                        #12
                        AW: RiesterRente

                        meinen sie tatsaechlich die Anlage AV - also Steuerjahr 2008, oder die Anlage Vorsorgeaufwand - also Steuerjahr 2009?

                        in 2009 sind auf der Anlage Vorsorgeaufwand auch die Angaben zu Aufwendungen für Krankenversicherung und Co enthalten, und dabei zB das nicht unwichtige Kreuzchen in Zeile 10 bzgl. des AG-Anteils.

                        kann es also möglich sein, das ihr Unterschied in der Berechnung nicht nur von Riester abhaengt, falls es sich um das Veranlagungsjahr 2009 handelt? denkbar ist zB auch, das bei privater oder freiwillig egsetzlicher Versicherung die Beitraege auf Seite 1 nicht eingetragen wurden, und daher die Berechnung nur eine pauschale ansetzt etc.

                        und nur das man eine Anlage weglässt, heisst nicht zwangslaeufig, das das Finanzamt bestimmte Dinge mit durchprüft, Vorsorgeaufwendungen dürfte dazu gehören, da es hier mindestens eine Pauschale gibt - ob also die Steuerberechnung ohne Anlage Vorsorgeaufwand tatsaechlich ein korrektes Bild dessen widerspiegelt, was ggf. das FA ausrechnet, kann man wohl nicht genau sagen.
                        Zuletzt geändert von Falzo; 15.05.2010, 13:48.

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                          #13
                          AW: RiesterRente

                          Ja, es handelt sich tatsächlich um 2008 (da wir erst dieses Jahr ESt abgeben müssen) und daher um die Anlage AV. Nochmal, wir haben beide eine Riesterrente, daher beide eine Anlage AV. Gebe ich beide AV´s an, haben wir eine ziemliche hohe Nachzahlung. Gebe ich nur die AV von meiner Frau an, zahlen wir wesentlich weniger nach. Das kann auf keinen Fall normal sein, oder.

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