Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Stornierung, Korrektur Lohnsteuerbscheinigung, KmID-Nr. fehlt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Stornierung, Korrektur Lohnsteuerbscheinigung, KmID-Nr. fehlt

    Hallo,

    wir haben folgendes Problem:

    Aufgrund der Änderungen bei den Lohnsteuerbescheinigungen können jetzt Korrekturen oder Stornierungen abgegeben werden.
    Voraussetzung dafür ist die sogenannte KmID-Nr. (Konsens-MitteilungsIDentifikation), die auf den Lohnsteuerbescheinigungen steht.
    Wenn man diese bei Elster erstellt, steht sie automatisch auf dem Ausdruck. Wurde die Lohnsteuerbescheinigung jedoch z.B. mit
    Datev erstellt, ist diese Nummer auf den Ausdrucken nicht zu finden.

    In unsere Firma müssen wir oft Lohnsteueranmeldungen korrigieren, die wir nicht selber erstellt haben. Wir erhalten nicht immer
    vollständige Unterlagen und die Lohnsteuerbescheinigung liegen uns nur als Papierausdruck vor.

    Bisher haben wir einfach eine neue Bescheinigung erstellt und diese entweder per Elter oder Datev versendet.
    Diese letzte Bescheinigung war dann gültig. Jetzt geht das nicht mehr. Wir müssen erst einmal die bereits erstellen
    Lohnsteuerbescheinigungen stornieren oder gegeben falls korrigieren. Dazu benötigen wir eben diese KmID-Nr. Sonst ist
    das nicht möglich. Da sie aber nicht auf den Datev-Ausdrucken steht, haben wir ein ernsthaftes Problem unserer Verpflichtung
    nachzukommen.

    Wir haben versucht diese Nummer zu rekonstruieren. Die meisten Werte ließen sich herausfinden und stehen auf der Bescheinigung.
    Wir haben mithilfe von Excel ein kleines Tool gebastelt, das die Nummer sozusagen automatisch generieren könnte.
    Was fehlt ist das Absende-Datum der Bescheinigung an das Finanzamt und die letzte Nummer, wo wir nicht wissen wie die ermittelt wird.
    Das Absende-Datum steht ebenfalls nicht auf der Datev-Bescheinigung.

    Beispiel: KmID:
    2016-LST-NLNKMRTN82C15O-01012902-113903706019-26-20160419-123456

    Zusammensetzung
    Jahr-LST-eTin-Bescheinigungszeitraum-BUFA (2stellig) & Steuernr. Firma-Personalnr.-Sendedatum-Letzte Nr.

    Hat jemand einen Rat für uns, was wir hier tun können? Es ist sicherlich kein Problem bei 1-2 Arbeitnehmern das zuständige Finanzamt zu kontaktieren und jedeKmID zu erfragen, aber was macht man bei 50 oder mehr Arbeitgebern?

    Freue mich über hilfreiche Rückmeldungen.

    Vielen Dank im Voraus

    Anja

    #2
    AW: Stornierung, Korrektur Lohnsteuerbscheinigung, KmID-Nr. fehlt

    Was sagt Datev dazu?
    So wie ich das sehe, kann das Problem nur von Datev gelöst werden.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Stornierung, Korrektur Lohnsteuerbscheinigung, KmID-Nr. fehlt

      Hallo Ypsilon089,

      die letzten Ziffern nach dem Sendedatum ist die Uhrzeit -> also in deinem Beispielsfall die Bescheinigung wurde am 19.04.2016 um 12:34 Uhr und 56 Sekunden übermittelt.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Stornierung, Korrektur Lohnsteuerbscheinigung, KmID-Nr. fehlt

        Sehr geehrte Ypsilon089!

        Das ist Problem ist wohlbekannt und wohlgelitten!

        Die wichtigste Frage ist:
        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
        Was sagt Datev dazu?
        So wie ich das sehe, kann das Problem nur von Datev gelöst werden.
        Da Sie selbst Datev-Kunde sind, sollten Sie nach dem ensprechenden Protokoll fragen und bitte, bitte hier veröffentlichen!
        Eine Nachfrage beim FA ist leider fruchtlos:
        Das BetriebsstättenFA kennt die KMIds der einzelnen AN nicht, da nicht benötigt.
        Jede einzelne (von 50) Veranlagungsstelle (AN-Seite) kann die KMId aus dem Datensatz aber auch nicht herauslesen.
        Beide berufen sich erfolgreich auf das BMF-Schreiben vom 30.07.2015:
        Für jede elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist eine eindeutige, _durch den Datenlieferanten zu vergebende_ ID (KMId) zu erstellen.
        DATEV ist er Sündenbock. Und nach unseren bisherigen Erkenntnissen ist das nicht alles.
        To make the bad thing worse:
        Wenn DATEV eine einzelne Bescheinigung erstellt, führt es die KMId in seinen Protokollen auf;
        werden aber Bündel von Bescheinigungen für Arbeitnehmer eines Mandanten erstellt werden, so gibt es eine individuelle KMId schlicht nicht!

        Hier arbeiten wir mit Lohnbuchhaltungen jedweder Couleur zusammen, aber hinsichtlich Handling und Ausdruck dieser . . . KMId schneidet DATEV am schlechtesten ab!

        Bitte nehmen Sie auch gerne per PM Kontakt auf, denn Stellen wie wir müssen sich der geänderten Situation für Lohnsteuerbescheinigungen für Zeiträume ab 2016 stellen, - oder das Frühjahr 2017 wird heiß

        PS: Im Übrigen haben wir mit DATEV schon ein wenig Glück, denn beliebt sind auch KMIds folgender Form

        2016-LST-47086123568-01013101-22510xxxyyyyy-1001131-20160210-66856e12-2bbe-47bf-ae5b-1d1178ee9ef7-20
        Zuletzt geändert von DC1961-1; 28.04.2016, 10:40.
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

        Kommentar


          #5
          AW: Stornierung, Korrektur Lohnsteuerbscheinigung, KmID-Nr. fehlt

          Hallo,

          danke erst einmal für die Antworten. Besonderen Dank an holzgoe für das Lösen des Rätsels der letzen Nummer. Einen Teil der Ratschläge werde ich versuchen umzusetzen. Die Ergebnisse werde ich dann hier posten

          Morgen werde ich bei Datev anrufen und mal hören, was sie zu diesem Problem sagen. Unter Umständen werde ich mich auch mal an die Finanzbehörde wenden. Die haben doch sicherlich mehr Einfluss auf die Softwarehersteller als unsereins.

          Es scheint so zu sein, dass die KmID vom Softwarehersteller selber erstellt werden kann. Daher ist es schwierig diese Nr. zu entschlüsseln. Sie ist nicht genormt, so wie z.B. die eTin. Ich habe recherchiert, das auf der Elster-Entwickler-Seite die Möglichkeit besteht die Parameter für Softwarehersteller zu erfragen. Mich würde interessieren, was die da für die KmId vorgeben. Leider kann ich mich da noch nicht anmelden, weil man eine Webseite angeben muss. Die wird grade programmiert.
          Im Netz habe ich nichts gefunden, zumindest nicht für die Lohnsteueranmeldung. Nur für andere Meldungen. Und da gibt es klare detaillierte Vorgaben für die Erstellung eine KmID.

          Zitat:
          Für jede elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist eine eindeutige, durch den Datenlieferanten zu vergebende ID (KmId) zu erstellen, deren Zusammensetzung in der technischen Schnittstellenbeschreibung zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dokumentiert ist. Einzelheiten zum amtlich vorgeschriebenen Datensatz sind unter www.elster.de abrufbar.“
          (www.ofd.niedersachsen.de

          Jedenfalls habe ich mir mit Excel ein Programm geschrieben, was zumindest erst einmal die KmID für Datev generieren kann. Die meisten Daten die man dafür benötigt findet man auf der Lohnsteuerbescheinigung. Jetzt kann ich auch viele Arbeitnehmer gleichzeitig bearbeiten und da ich mir die eTin selber erstelle, brauche ich auch nicht mehr viel eintragen. Was jetzt nur noch fehlt, ist weiterhin Absende-Datum und Absende-Zeit. Das steht wie bereits gesagt ebenso wenig auf der Bescheinigung wie die KmID-Nr. Sollte die Möglichkeit bestehen diese Daten über Datev (Sendeprotokoll) zu erhalten, wäre das Problem für uns erst einmal gelöst. Ich müsste nicht mehr alle KmID erfragen, sondern nur die Absende-Daten. Aber ob ich daran komme?

          Es sollte aber nicht dabei bleiben, dass sich jeder seine eigene Lösung zurecht fummelt, nur weil irgendjemand nicht mitgedacht hat. Wie kann es sein, dass sich etwas gesetzlich ändert und man seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, weil die Bordmittel fehlen? Was passiert eigentlich, wenn man es nicht schafft die Lohnsteuerbescheinigung zu bearbeiten, weil man nicht mehr an die Nummern kommt. Wer haftet denn dann dafür?

          Meine Kolleginnen sind jedenfalls mehr als gefrustet…

          Sobald sich was Neues ergibt poste ich es.

          Liebe Grüße

          Anja

          Kommentar


            #6
            AW: Stornierung, Korrektur Lohnsteuerbscheinigung, KmID-Nr. fehlt

            Hallo Ypsilon089,
            Zitat von Ypsilon089 Beitrag anzeigen
            [. . .]
            Ich habe recherchiert, das auf der Elster-Entwickler-Seite die Möglichkeit besteht die Parameter für Softwarehersteller zu erfragen. Mich würde interessieren, was die da für die KmId vorgeben.
            [. . .]
            Nun, die Vorgaben sind leicht zu ermitteln.
            Im Kontroll- und Mitteilungsverfahren (Version 3) ( http://www.esteuer.de/download/SST_K..._Version_3.pdf ) wird klar definiert, dass die Struktur der Referenz - KmId identisch ist mit der zur Kontrollmitteilungsart vereinbarten Struktur der kmId. Sie wird in Abstimmung mit den Datenlieferanten für jede Kontrollmitteilungsart festgelegt. Sie dient der bundesweit eindeutigen Identifikation der Kontrollmitteilung. Sie wird in Abstimmung mit dem KMV - Team für jede KM - Art vorgegeben und ist zwingend einzuhalten. Die verwendeten Namespaces sind definiert.

            Vielleicht ist es im Falle von DATEV wirklich so leicht nur die exakte Zeit der Übermittlung zu kennen.
            Aber was ist mit Sage, Lohn- und Gehalt, SAP, um nur einige Beispiele zu nennen?
            Mit freundlichen Grüßen
            gez. D. Cremer

            Kommentar


              #7
              AW: Stornierung, Korrektur Lohnsteuerbscheinigung, KmID-Nr. fehlt

              Hallo,

              ich möchte mich hiermit noch einmal wegen der KmID-Nr melden und folgende Ergebnisse mitteilen.

              Zusammensetzung ID
              In der Version 3 wird lediglich darauf hingewiesen das die Referenz KmiD der vereinbarten Struktur entsprechen soll.
              Ich habe mittlerweile die genaue Syntax recherchiert. Sie ist in Version 1 und 4 genau beschrieben. Ich werde es hier
              nicht im Einzelnen beschreiben, weil es nicht viel nützt den Aufbau zu kennen. Erstens gibt es dort einige Variablen, die der
              Hersteller nach eigen Ermessen festlegen kann und Zweitens muss dort das Datum und die Uhrzeit (Stunde, Minute, Sekunde)
              enthalten sein. Die Daten sind nicht zu beschaffen. Weder beim Finanzamt noch beim Hersteller. Auf vielen Ausdrucken stehen diese
              Informationen ebenso wenig darauf, wie die KmID

              Hersteller
              Ich habe bei einigen Herstellern angerufen und versucht herauszufinden, wie man an diese KmID kommen könnten, bzw. eindringlich
              das Problem beschrieben. Die Hersteller gehen davon aus die neuen gesetzlichen Regelungen in ihrer Software ausreichend umgesetzt zu
              haben, da es innerhalb des Systems scheinbar funktioniert. Solange das Lohnprogramm oder der Steuerberater nicht gewechselt werden
              stimmt das soweit auch. Anscheinend hat niemand darüber nachgedacht, dass es auch andere Szenarien gibt.
              Die Reaktion war unterschiedlich, was allerdings davon abhing mit wem ich gesprochen habe. Was heißt, wie viel Ahnung derjenige am
              anderen Ende der Leitung hat. Jedenfalls kann ich sagen, dass allen kontaktierten Firmen das Problem nicht bekannt war und diese Nummer
              zurzeit definitiv nicht auf den Bescheinigungen aufgedruckt wird.
              Einige Rückmeldungen stehen aus. Datev hat mir zugesichert, dass sie darum kümmern und auch versuchen eine Zwischenlösung zu
              erarbeiten, bis die Software angepasst ist. Sie müssen das erst mit der IT-Abteilung besprechen. Lob an den Kundenservice. Auch
              Lexware war sehr kooperativ.

              Finanzbehörde - Elster
              Da ich bei einigen Softwareherstellern auf Unwissen oder Desinteresse gestoßen bin, habe ich mich auch an die obere Finanzbehörde
              und an Elster gewandt. Ich gehe mal davon aus, dass die mehr Möglichkeiten haben, den Herstellern das Problem zu erörtern. Abgesehen
              davon, dass ich nicht alle Firmen anrufen kann, die Lohn- und Gehaltssoftware programmieren.

              Da von Elster eine sogenannte Hersteller ID an alle Firmen vergeben wird, die ihre Schnittstellen verwenden, sehe ich das als gute
              Möglichkeit alle Hersteller zumindest erste einmal über das Problem zu informieren. Ich habe darum gebeten.
              Darüber hinaus werde ich das Problem im Entwicklerforum ansprechen, wenn ich die Freigabe erhalten habe.

              Die obere Finanzbehörde habe ich wie gesagt, ebenfalls informiert. Ich habe dort mit einem IT-Speziallisten gesprochen, habe aber
              noch keine Rückmeldung erhalten. Wir werden auch noch mit jemand der sprechen, der eventuell auf der politischen Ebene etwas bewirken
              kann, wenn alle anderen Versuche das Problem zu lösen scheitern.

              Bis dahin müssen wir uns noch etwas gedulden…

              Gruß

              Anja

              Kommentar


                #8
                AW: Stornierung, Korrektur Lohnsteuerbscheinigung, KmID-Nr. fehlt

                Hallo Ypsilon089,

                zunächst aufrichtigen Dank für Ihr Engagement. An dieser Sache müssen wir dranbleiben.
                Zu hinterfragen ist in der Tat, wie seit ca. vier Jahren alle Definitionen und Regularien offengelegt sind, und niemand denkt an einen Störfall:
                Was, wenn das Abrechnungssystem gewechselt werden muss, oder auch nur andere handelnde Personen mit dem gleichen System Bescheinigungen erstellen müssen. Oder auch Dritte Korrekturen vornehmen müssen, welche die zuvor Verantwortlichen nicht (mehr) durchführen können, wollen oder dürfen? Auch das freie Unternehmertum als solches ist behindert, wenn es bar notwendiger Informationen gar keine Angebote für entsprechende Dienstleistungen abgeben kann

                Imho ist die Haftungsfrage ein interessanter Ansatzpunkt. Wenn ich allein an die zehntausenden Korrekturen in unserem Haus mit unrechtmäßig erhobenen Steuern nebst ggf. unnötigen Steuervorauszahlungen im Folgejahr denke, welche schnell im vierstelligen Bereich liegen, komme ich auf Forderungen der geschädigten Steuerbürger an die Haftpflichtversicherungen der ursprünglichen StB im niedrigen achtstelligen Bereich. Zu der Frage, ob solche Forderungen wegen unbewusster oder bewusster Fahrlässigkeit trotz entsprechender Aufklärung der betroffenen StB gerechtfertigt sein könnten, möge bitte ein Steuerrecht***perte Stellung beziehen. Alles Andere wäre reine Spekulation.

                Das ganze Thema ist jedenfalls angstbesetzt und lässt ein heißes Frühjahr 2017 erwarten.
                Mit freundlichen Grüßen
                gez. D. Cremer

                Kommentar

                Lädt...
                X