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    Hauskauf, etc.

    Hallo!

    Ich mache dieses Jahr mal wieder selber unsere Steuererklärung!! Habe aber mal wieder ein paar Fragen und hoffe sehr das Ihr mir helfen könnt!!

    1. Wir haben im Dezember 2009 das Elternhaus von meinem Mann seiner Mutter abgekauft und renoviert! Meine Frage ist nun wo genau muss ich die Kaufsumme eintragen und was kann ich von den Renovierungskosten absetzen und wo muss ich dies eintragen?

    2. Wir haben im Jahr 2009 zwei künstliche Befruchtungen machen lassen und nun weiß ich das man dies absetzen kann! Weiß aber leider nicht wo ich dies eintragen muss!!

    3. Ab letztes Jahr September arbeite ich auf eine 400 Euro Stelle wie muss ich dies eintragen da ich ja keine Krankenversicherung (bin bei meinem Mann mitversichert) und Rentenkasse zahle!!!

    So das wäre erstmal alles gewesen!! Hoffe das Ihr mir helfen könnt!!!!!!

    LG karmaxxl

    #2
    AW: Hauskauf, etc.

    Das Ganze hat zwar rein gar nichts mit dem Ausstellen der Lohnsteuerbescheinigung durch AG zu tun, aber:

    1. Kaufpreis: Gar nicht. Renovierungskosten: Maximal im Rahmen von Handwerkerleistungen entsprechend der dafür notwendigen Bedingungen, für Eigenleistungen gibt es natürlich nichts.

    2. Da nach meiner Erinnerung der BFH Unfruchtbarkeit als Krankheit ansieht, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung eingetragen werden.

    3. Kommt darauf an, ob der Job vom AG pauschal versteuert wurde oder auf Lohnsteuerkarte gearbeitet wurde. Bei ersterem gar nicht, bei letzerem wie jedes andere Arbeitsverhältnis auch in Anlage N.

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      #3
      AW: Hauskauf, etc.

      Hallom danke für Ihre Antwort!!!

      1. Also kann ich nur die Handwerkerkosten zusammen rechnen? Und wo trage ich das genau ein?

      2. Wo trage ich das genau ein?

      3. Nein ich arbeite nicht auf Lohnsteuerkarte also kann ich das nirgends unterbringen oder muss ich irgendwo ein Haken setzen?

      LG

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        #4
        AW: Hauskauf, etc.

        1. hauptvordruck, zeile 78. eingabehilfe lesen! es kann nur arbeitslohn angegeben werden, kein material. und auch nur, wenn dafuer eine rechnung vorgelegt werden kann und die bezahlung per ueberweisung erfolgte!

        2. hauptvordruck, zeile 68. aussergewoehnliche belastungen werden unter abzug der sogenannten zumutbaren belastungen abgesetzt, also je nach einkommen, wird hier nur ein teil in die berechnung einfliessen.
        zeile 72/73 ist auf jeden fall in diesem zusammenhang mit auszufuellen.

        3. es ist gut wenn man das gerade nicht 'unterbringen kann' (eher muss) - denn sonst müsste man das geld als einkommen ja noch einmal versteuern ;-)
        pauschalversteuerte mini-jobs bleiben komplett aussen vor, kein kreuz, keine angabe.

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          #5
          AW: Hauskauf, etc.

          Hilfe -> Anleitung zur Steuererklärung

          Zu 1. siehe Erläuterungen zu Zeilen 68-73 des Hauptvordrucks, zu 2. Erläuterungen zu den Zeilen 74-80, insbesondere zum Umfang der Steuerermäßigung (keine Materialkosten) und Bedingungen an die Zahlungsart (unbar).

          Und 3. taucht in dem Fall nirgendwo auf, weder der Lohn, noch irgendwelche Werbungskosten daraus.

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            #6
            AW: Hauskauf, etc.

            Hallo,

            zu 1. Hauptvordruck Seite 3 Zeile 78

            zu 2. Hauptvordruck Seite 3 Zeile 68

            zu 3. du musst nirgendwo ein Haken setzen

            Tschüß

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