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Lohnsteuerbescheinigung abholen

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    Lohnsteuerbescheinigung abholen

    Hallo,
    ich habe über Elster-Online eine korrigierte Lohnsteuerbeschinigung verschickt.
    Jetzt steht im Protokoll, dass ich die Bescheinigung nur über z. B. Elster Formular abholen kann.
    Ich habe das Elster Formular installiert. Aber dort kann ich nur Lohnsteuerbescheinigungen abholen,
    die ich auch dort verschickt habe.
    Wie kann ich die Lohnsteuerbescheinigung abholen?????
    Vielen DANK!!!
    Christine

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung abholen

    Hallo,

    sind Sie wirklich Arbeitgeber und wollen Lohnsteuerbescheinigungen für Mitarbeiter ausstellen,
    oder wird hier ein Begriff falsch angewendet?
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung abholen

      Hallo,
      ja wir sind AG.
      Ich musste eine berichtigte LST-Bescheinigung ans FA schicken. Das geht natürlich über Lexware
      nicht mehr, deshalb habe ich es über ELsterOnline verschickt.
      Jetzt muss ich diese wieder abholen.. Das wiederum geht nur über das Elster Formular.
      Aber wie, wenn ich es nicht damit verschickt habe?
      VG
      Christine

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        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung abholen

        Hallo Johann_chris,

        das ist sehr verwunderlich.
        Ich kenne Arbeitgeber, die über Elster Online ihre Lohnsteuerbescheinigungen versenden und dann auch ganz normal die Protokollabholung durchführen.

        Alternativ könntest du doch die korrigierte Lohnsteuerbescheinigung über Elsterformular abschicken und dann das Protokoll abholen.
        Falls Fehlermeldungen kommen, kann man diese ja auswerten.

        Tschüß

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          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung abholen

          Hallo,
          ja das funktioniert auch immer..

          Folgende Meldung kommt:

          Sehr geehrte(r) ElsterOnline-Nutzer(in),
          Es liegt eine Änderungsliste für den Arbeitgeber mit der Steuernummer .... zur Abholung bereit.
          Diese enthält Angaben zu 1 Arbeitnehmern.
          Bitte rufen Sie die Änderungsliste der Lohnsteuerabzugsmerkmale über dafür geeignete Software, z. B.
          ElsterFormular ab. Im ElsterOnline-Portal steht diese Funktion derzeit nicht zur Verfügung.
          Mit freundlichen Grüßen
          Ihre Finanzverwaltung

          Ja dann werde ich diese nochmal korrigiert verschicken...
          Danke
          VG

          - - - Aktualisiert - - -

          Hallo,
          ja das funktionierte auch immer..

          Folgende Meldung kommt:

          Sehr geehrte(r) ElsterOnline-Nutzer(in),
          Es liegt eine Änderungsliste für den Arbeitgeber mit der Steuernummer .... zur Abholung bereit.
          Diese enthält Angaben zu 1 Arbeitnehmern.
          Bitte rufen Sie die Änderungsliste der Lohnsteuerabzugsmerkmale über dafür geeignete Software, z. B.
          ElsterFormular ab. Im ElsterOnline-Portal steht diese Funktion derzeit nicht zur Verfügung.
          Mit freundlichen Grüßen
          Ihre Finanzverwaltung

          Ja dann werde ich diese nochmal korrigiert verschicken...
          Danke
          VG

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            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung abholen

            Hallo Johann_chris,

            gut -> vielleicht gibst du mal Rückmeldung, wie es funktioniert hat, das wäre hilfreich für zukünftige Fälle.

            Eigentlich sollte so etwas natürlich auch über die kostenpflichtigen Programme funktionieren.

            Tschüß

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              #7
              AW: Lohnsteuerbescheinigung abholen

              Hallo Christine,

              Sie mixen hier etwas ver!
              Bei ELSTER gilt das Nutella-Prinzip: Nur wo Nutella draufsteht, ist auch Nutella drin.
              Lohnsteuerbescheinigungen, die über das Elster-Online Portal übermittelt werden, können auch nur dort abgeholt werden!

              Unabhängig davon haben Sie die Mitteilung erhalten, dass ELSTAM-Änderungen vorliegen. Diese können in der Tat nur über Ihre installierte Software abgeholt werden,
              haben aber nichts mit der korrigierten LStB zu tun!
              Mit freundlichen Grüßen
              gez. D. Cremer

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                #8
                AW: Lohnsteuerbescheinigung abholen

                Hallo Johann_chris,

                so schnell kann man sich verlesen -> ELSTAM-Änderungslisten musst du mit deinem Lexwareprogramm abholen, darüber wurden die Arbeitnehmer ja auch angemeldet. Das würde über Elsterformular nicht funktionieren, es sei denn du bringst dort das in Lexware verwendete Zertifikat hinein, aber das ist ja gar nicht erforderlich.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Lohnsteuerbescheinigung abholen

                  Puh, wenn ein Arbeitgeber den Unterschied zwischen Elstam und Lohnsteuerbescheinigungen nicht kennt, dann sollte er vielleicht externe Hilfe holen (Steuerkanzlei)!.
                  Mfg

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