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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstmalig an melden

    Zitat von Eblu Beitrag anzeigen
    Hallo holzgoe,
    .........
    Um mein Anliegen nicht zu komplizieren, habe ich geschrieben, dass ich ein Organisationszertifikat habe. Richtig ist, dass am letzten Samstag meine Umsatzsteuervoranmeldung August 2016 von ELSTER zurückgewiesen wurde, weil das Zertifikat nach 3 Jahren abgelaufen war. In meinem Büro hat jemand in meiner Urlaubszerit geschlafen als die Mail betreffs einer möglichen Verlängerung einging.

    Ich habe schon ein neues Zertifikat beantragt und warte jetzt nur noch auf den Brief mit dem Aktivierungscode.

    Ich werde dann dieses Organisations-Zertifikat sowohl für die Umsatzsteuer als auch für ELSTAM einsetzen. Ich hoffe, dass der neue Anlauf bei ELSTAM funktioniert. Bei der ELSTAM-Meldung war ich bis zur Pausibilitätsprüfung gekommen, die ein OK gab. Lediglich die Übermittlung hat nicht funktioniert

    Vielen Dank für Eure Hilfe und für die Erkenntnisse, die ich für mich daraus ziehen konnte. Im Notfall komme ich sicher auf Euch zurück.

    Gruß Eblu
    Hallo Eblu,
    dann war also die erste Vermutung meinerseits doch richtig.

    Mit dem neuen Zertifikat wird ELSTAM funktionieren, du hast ja noch keine Anmeldung eines AN mit einem anderen Zertifikat gemacht. Da gibt es kein Problem.

    Tschüß

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  • stiller
    antwortet
    AW: Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstmalig an melden

    Zitat von Eblu Beitrag anzeigen
    Hallo holzgoe,

    weil das Zertifikat nach 3 Jahren abgelaufen war. In meinem Büro hat jemand in meiner Urlaubszerit geschlafen als die Mail betreffs einer möglichen Verlängerung einging.

    Vielen Dank für Eure Hilfe und für die Erkenntnisse, die ich für mich daraus ziehen konnte. Im Notfall komme ich sicher auf Euch zurück.

    Gruß Eblu
    Es kommen 3 Mails betreff Verlängerung 90, 60, 30 Tage vor Ablauf. Schuld haben natürlich immer andere!

    Beispiel vom 10.10.2013 um 21:47 Uhr
    Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxx,

    vielen Dank für die Benutzung des ElsterOnline-Portals.

    Ihr Zertifikat ist bis zum 08.01.2014 um 20:38 Uhr gültig.

    Bitte beachten Sie die nachfolgenden zeitlichen Grenzen für die Nutzung Ihres Zertifikates:

    Sie können sich bis zum 08.01.2014 um 20:38 Uhr beim ElsterOnline-Portal in Ihr persönliches Benutzerkonto mit Kurznamen xxxxxxxxxx einloggen.
    Sie können bis zum 04.01.2014 um 20:38 Uhr die Formulare und Dienste von ElsterOnline nutzen. Für andere ELSTER-Anwendungen (z. B. ElsterFormular) können Sie Ihr Zertifikat bis 08.01.2014 um 20:38 Uhr verwenden.

    WICHTIG: Bitte loggen Sie sich vor 08.01.2014 um 20:38 Uhr in Ihr persönliches Benutzerkonto xxxxxxxxxx beim ElsterOnline-Portal ein. Nach dem Login haben Sie die Möglichkeit Ihr Software-Zertifikat zu verlängern.

    Zum Login beim ElsterOnline-Portal: https://www.elsteronline.de/eportal/

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Finanzverwaltung

    Ironie ein: @Eblu: Der arme Mitarbeiter hat natürlich den Zugriff auf Deinen Mail-Account und gehört deswegen geteert, gefedert, gesteinigt und entlassen? Ironie aus
    Zuletzt geändert von stiller; 13.09.2016, 21:02. Grund: Maik-Sccount

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  • Eblu
    antwortet
    AW: Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstmalig an melden

    Hallo holzgoe,

    ich habe den von Dir verlinkten Thread parallel zu diesem Thread eröffnet, weil ich erfahren wollte, ob für mein Büro nur 1 Zertifikat möglich ist. Für meinen speziellen Fall hast Du das bejaht, sodass ich die ganze Sache für mich vereinfachen kann.

    Um mein Anliegen nicht zu komplizieren, habe ich geschrieben, dass ich ein Organisationszertifikat habe. Richtig ist, dass am letzten Samstag meine Umsatzsteuervoranmeldung August 2016 von ELSTER zurückgewiesen wurde, weil das Zertifikat nach 3 Jahren abgelaufen war. In meinem Büro hat jemand in meiner Urlaubszerit geschlafen als die Mail betreffs einer möglichen Verlängerung einging.

    Ich habe schon ein neues Zertifikat beantragt und warte jetzt nur noch auf den Brief mit dem Aktivierungscode.

    Ich werde dann dieses Organisations-Zertifikat sowohl für die Umsatzsteuer als auch für ELSTAM einsetzen. Ich hoffe, dass der neue Anlauf bei ELSTAM funktioniert. Bei der ELSTAM-Meldung war ich bis zur Pausibilitätsprüfung gekommen, die ein OK gab. Lediglich die Übermittlung hat nicht funktioniert

    Vielen Dank für Eure Hilfe und für die Erkenntnisse, die ich für mich daraus ziehen konnte. Im Notfall komme ich sicher auf Euch zurück.

    Gruß Eblu

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstmalig an melden

    Hallo,

    gemäß diesem Thread hat Eblu offensichtlich ein funktionierendes Organisationszertifikat ->https://www.elster.de/anwenderforum/...r-Steuernummer

    Hier hat er sich bis jetzt nicht mehr geäußert -> ob der Fehler bei meiner Vermutung liegt oder die Ursache die benannte von Beamtenschweiß ist.

    Tschüß

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstmalig an melden

    Versuch doch mal , dich auf dem ElsterOnline-Portal mit dem Zertifikat einzuloggen.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstmalig an melden

    Hallo Eblu,

    dann bleibt zu hoffen, das zwischen Beginn deiner Registrierung und heute noch keine 90 oder 100 Tage vergangen sind, denn dann wäre die Registrierung hinfällig und du müsstest das ganze Prozedere noch einmal machen.

    Tschüß

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstmalig an melden

    Tante Google sagt mir zu deinem Problem, dass die Registrierung im ELSTER Onlineportal noch nicht abgeschlossen ist (Schritt 3).

    Du musst dich also erst einmal im EOP anmelden um die Registrierung abzuschließen. Danach müsste es eigentlich auch mit ELSTAM klappen.


    Nachtrag: Ein abgelaufenes Zertifikat wie von holzgoe vermutet könnte es natürlich auch sein.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstmalig an melden

    Hallo Eblu,

    dies Fehlermeldung deutet darauf hin, dass du ein Zertifikat verwendest, welches abgelaufen ist.
    Außerdem solltest du für ELSTAM ein Organisationszertifikat verwenden mit der Steuernummer deines Betriebes.

    Lass deinen Rechner mal nach *.pfx suchen und schau wieviel Zertifikate du hast.
    Ein Zertifikat ist drei Jahre gültig und man kann es vor Ablauf jederzeit verlängern, so dass man sich nicht immer neu registrieren muss.
    Kontrollieren kannst du es auch, indem du im Elster Onlineportal einen Login machst, dort wird dir auf der Startseite gezeigt wie lange es noch gültig ist und was es für ein Zertifikat ist.


    Tschüß

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  • Eblu
    antwortet
    AW: Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstmalig an melden

    Hallo,
    vielen Dank für Eure Antworten. Leider ist nichts dabei, was mich gegenwärtig weiterbringt.

    Ich habe alle geforderten Angaben ausgefüllt, was mir auch durch die Plausibilitätsprüfung in diesem Fall bestätigt wird. Das erhaltene Zertifikat ist beim Datenübermittler eingebunden. Wenn, wie Du (holzgoe) schreibst, dass die PIN jeder eigenständig beim Erzeugen des des Zertifikats vergeben muss, so habe ich eine einheitliche PIN auch für die Umsatzsteuer hier bei diesem Zertifikatsantrag verwendet. Nur, wenn ich diese PIN jetzt hier verwende, kommt folgende Meldung:

    "Fehler: Anmeldung fehlgeschlagen. Fehler im Trasferheader. Der Elster-Annahmeserver hat einen Fehler zurückgemeldet. Bitte werten Sie die Serverantwort aus.
    Details:
    Fehler: Transferheader: Die Verarbeitung des Requests wird aufgrund des aktuellen Status des Benutzerkontos abgelehnt.
    Keine neuen Daten verfügbar"

    Wie soll man solch ein Beamtenchinesisch verstehen? Kann man den armen Anwender das nicht in verständlichem DEUTSCH vermitteln?

    Ich weiß nicht, ob ihr mich aus meiner Situation befreien könnt? Ich muss diesen Aufwand für nur 1 Arbeitnehmer in der Firma treiben. Eine Fachkraft in einer Firma mit 100 und mehr AN hat dafür extra Schulungen besucht.

    Eblu

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstmalig an melden

    Hallo Eblu,

    wer erstmalig als Arbeitgeber bei ELSTAM auftritt, muss bei der verwendeten Steuernummer zwingend das Arbeitgebersignal sitzen haben.
    Wie Beamtenschweiß schon erwähnte ohne Zertifikat geht nichts.
    Man kann natürlich einen Datenübermittler wie Steuerberater beauftragen, dann funktioniert das darüber.
    Hast du schon mal ein Zertifikat gehabt oder hast du eins -> Datei mit Endung *.pfx ? Die PIN muss jeder eigenständig beim Erzeugen des Zertifikates vergeben. Also falls vorhanden muss das Zertifikat auf der Registerkarte Datenübermittler eingebunden werden.

    Tschüß

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstmalig an melden

    Ich vermute die Eingaben wurden in einem Lohnbuchhaltungsprogramm oder ELSTER Formular gemacht.
    Für die Datenübermittlung an das Finanzamt wird nun noch die PIN (Passwort) für das hinterlegte ELSTER Zertifikat benötigt.

    Eine Übermittlung ohne Authentifizierung des Datenübermittlers ist meines Wissens nicht möglich.

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  • Eblu
    hat ein Thema erstellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstmalig an melden.

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstmalig an melden

    Hallo,
    ich habe für eine AG- und AN-Anmeldung erstmalig die erforderlichen Angaben ausgefüllt. Die Plausibilät der Angaben wurde bestätigt. Auf der Seite "Datenaustausch mit der Steuerverwaltung" sind unter "Arbeitgeber anmelden" alle Daten des AN verzeichnet. Am Ende dieser Seite steht "Geben Sie eine PIN ein". Welche PIN??? Im gesamten Anmeldevorgang wurde ich zu keiner PIN-Angabe aufgefordert. Wenn ich ich irgendein Wort einsetze kommt, dass diese PIN falsch ist. Was soll ich tun, um meine Meldung an die Steuerverwaltung loszuwerden?

    Eblu
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