Bin gerade mitten in der Steuererklärung und habe jetzt die Steuerberechnung einmal vornehmen lassen. Festgesetzt wird vom Programm 0 Euro. Das macht es ein wenig schwierig, heraus zu finden, wie hoch der Unterschied zur bezahlten Steuer ist. Habe ich irgendwo einen Fehler gemacht oder liegts an ELSTER?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Steuerberechnung - Festgesetzt werden 0 Euro
				
					Einklappen
				
			
		
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 AW: Steuerberechnung - Festgesetzt werden 0 Euro
 
 das macht nichts schwierig, wenn die festgesetzte steuer 0 euro betraegt gibt es alles was vorweg bezahlt wurde zurueck. dieser betrag sollte in der ersten tabelle der steuerberechnung unter verbleibender betrag mit einem vorangestellten minus zu erkennen sein.
 
 wenn bei selbstaendigen eine vorauszahlung lt. bescheid erfolgte, so wird diese tatsaechlich in der berechnung nicht beruecksichtigt, das Programm kann ja nicht hellsehen.
 aber wenn man keine steuer zahlen muss, kriegt man eben auch alles was man vorausbezahlt hat zurueck. das sollte man ggf. selber am besten wissen, wieviel man zahlen musste, steht dann auf dem letzjaehrigen bescheid.
 
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 AW: Steuerberechnung - Festgesetzt werden 0 Euro
 
 Ja, Falzo hat schon ausgiebig geantwortet!Zitat von casper1 Beitrag anzeigenKonntet Ihr das Problem schon lösen?
 Kommentar
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 AW: Steuerberechnung - Festgesetzt werden 0 Euro
 
 Ich habe das selbe Problem. Habe auch bei "Festgesetzt werden" eine 0 stehen.
 
 Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen? Habe ich bei der Eingabe etwas Falsch gemacht?
 
 
 
 Hier meine Berechnung:
 
 
 Einkommensst. evang. Kirchenst. SoliZuschlag Insgesamt
 Festgesetzt werden: 0,00 0,00 0,00
 Abzug vom Lohn: -921,00 -73,40 -50,10
 verbl. Beträge: -921,00 -73,40 -50,10 -1.044,00
 
 
 
 Berechnung des zu versteuernden Einkommens
 
 
 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
 Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . . 807
 ab
 Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . -807
 Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 . . . . . . . . . . . . . . . . 0
 Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 . . . . . . . . . . . . . . . . 0
 Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
 Sonderausgaben
 Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . 0
 mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . -36
 Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
 Berechnung der Einkommensteuer
 zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . . . -36 . . . . . . . . . . . . . . . . 0
 festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
 Berechnung der Kirchensteuer
 festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
 davon 8 v.H. evangelische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
 Berechnung des Solidaritätszuschlags
 festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
 Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
 davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00Zuletzt geändert von JMIDK; 15.03.2014, 19:59.
 Kommentar
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 AW: Steuerberechnung - Festgesetzt werden 0 Euro
 
 Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das wird wohl mein Problem sein.
 
 Ich mache zum ersten mal eine Einkommenssteuererklärung für meinen Ferienjob, deshalb bin ich noch nicht sehr erfahren darin.
 
 Werde nun noch einmal meine Lohnsteuerabrechnung angucken und gucken ob ich den Bruttolohn und die Lohnsteuer falsche eingetragen habe.
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