Hallo,
ich habe 2009 mit im Jahr 2008 gekauften Optionsscheinen Gewinne realisiert, habe aber auch mit 2009 ge- und verkauften Optionsscheinen Verluste gemacht. Erstere habe ich in der Anlage SO aufgeführt und letztere laut der Verlustverrechnungsbescheinigung meines Kreditinstituts in der Anlage KAP Zeile 12 "Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verlust
aus der Veräußerung von Aktien" eingetragen. Nun bin ich unsicher, ob das so richtig ist, denn ELSTER berüchsichtig bei der Berechnung der zu zahlenden Steuer diese Verluste nicht. Es macht bei der Berechnung schlichtweg keinen Unterschied, ob ich die Anlage KAP mit den ausgewiesenen Verlusten angefügt habe, oder nicht.
Weiß hier jemand Rat?
Besten Dank.
ich habe 2009 mit im Jahr 2008 gekauften Optionsscheinen Gewinne realisiert, habe aber auch mit 2009 ge- und verkauften Optionsscheinen Verluste gemacht. Erstere habe ich in der Anlage SO aufgeführt und letztere laut der Verlustverrechnungsbescheinigung meines Kreditinstituts in der Anlage KAP Zeile 12 "Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verlust
aus der Veräußerung von Aktien" eingetragen. Nun bin ich unsicher, ob das so richtig ist, denn ELSTER berüchsichtig bei der Berechnung der zu zahlenden Steuer diese Verluste nicht. Es macht bei der Berechnung schlichtweg keinen Unterschied, ob ich die Anlage KAP mit den ausgewiesenen Verlusten angefügt habe, oder nicht.
Weiß hier jemand Rat?
Besten Dank.
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