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Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn

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    Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn

    Das U steht für die Unterbrechnung für welchen Zeit z.B. Elterngeld kein Gehalt gezahlt wird.
    Frage: müssen hier die einzelnen Monate aufgeführt werden. Z.B. U 1 oder U 3 wenn z.B. für Oktober, November und Dezember
    kein Gehalt wegen Elterngeld gezahlt wird.

    #2
    AW: Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn

    Meines Wissens ist die Anzahl der Unterbrechungen und nicht deren Dauer anzugeben.

    3 Monate am Stück wäre dann U1.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn

      Hallo RPM,

      das ist wohl mehr ein Problem der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

      Tschüß

      P.S. nur ein Unterforum weiter

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        #4
        AW: Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn

        Hallo RPM,

        vielleicht hilft dir das weiter ->Der Großbuchstabe U ist aufzuzeichnen, wenn Arbeitslohnansprüche für mindestens 5 aufeinander folgende Werktage ganz oder überwiegend entfallen sind.
        Rechtsgrundlage: §41b Abs.1 Nummer 2 EStG in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 5 und 6 EStG

        wichtig:
        Im Datenfeld „Anzahl U” ist die Summe der aufgezeichneten Großbuchstaben U zu bescheinigen. Insbesondere ist nicht die Anzahl der Arbeitstage, für die ganz oder überwiegend der Anspruch auf Arbeitslohn entfallen ist, zu bescheinigen.

        Also Elterngeld drei Monate ist ein Unterbrechungszeitraum wie Charlie24 auch schon schrieb.

        Tschüß

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