AW: Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn
Hallo RPM,
vielleicht hilft dir das weiter ->Der Großbuchstabe U ist aufzuzeichnen, wenn Arbeitslohnansprüche für mindestens 5 aufeinander folgende Werktage ganz oder überwiegend entfallen sind.
Rechtsgrundlage: §41b Abs.1 Nummer 2 EStG in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 5 und 6 EStG
wichtig:
Im Datenfeld „Anzahl U” ist die Summe der aufgezeichneten Großbuchstaben U zu bescheinigen. Insbesondere ist nicht die Anzahl der Arbeitstage, für die ganz oder überwiegend der Anspruch auf Arbeitslohn entfallen ist, zu bescheinigen.
Also Elterngeld drei Monate ist ein Unterbrechungszeitraum wie Charlie24 auch schon schrieb.
Tschüß
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Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn
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AW: Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn
Hallo RPM,
das ist wohl mehr ein Problem der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Tschüß
P.S. nur ein Unterforum weiter
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AW: Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn
Meines Wissens ist die Anzahl der Unterbrechungen und nicht deren Dauer anzugeben.
3 Monate am Stück wäre dann U1.
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Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn
Das U steht für die Unterbrechnung für welchen Zeit z.B. Elterngeld kein Gehalt gezahlt wird.
Frage: müssen hier die einzelnen Monate aufgeführt werden. Z.B. U 1 oder U 3 wenn z.B. für Oktober, November und Dezember
kein Gehalt wegen Elterngeld gezahlt wird.Stichworte: -
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