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Differenz ELSTER- „Berechnung über Einkommensteuer“ mit Post-Steuerbescheid

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    Differenz ELSTER- „Berechnung über Einkommensteuer“ mit Post-Steuerbescheid

    Beim Post-Steuerbescheid stimmt alles, bis auf „Steuerabzug für ausländische Einkünfte“ , mit Elster überein.

    Im Post-Steuerbescheid fehlt der Hinweis, warum der Steuerabzug nicht berücksichtigt werden konnte.

    Der fehlende Steuerabzug bezieht sich auf den Elster-Eintrag in „Anlage KAP, Zeile 52, angerechnete ausländische Steuern“, der laut Bank-Steuerbescheinigung abzugsfähig ist.

    Es scheint so zu sein, daß die mit ELSTER an das Finanzamt gesendeten Eingaben, dort unverändert angenommen und auch unverändert zum Steuerbescheid frei gegeben worden sind. (nicht akzeptierte Angaben werden im Post-Steuerbescheid begründet)

    Aber warum wurde der „Steuerabzug für ausländische Einkünfte“ nicht durch geführt ?

    Liegt hier evtl. ein Programmfehler vor?

    Weiß jemand einen anderen Grund?

    #2
    AW: Differenz ELSTER- „Berechnung über Einkommensteuer“ mit Post-Steuerbescheid

    Heißt es bei Zeile 52 nicht "angerechnete" (also bereits angerechnete) ausländische Steuern?

    Meiner Meinung nach wäre da die Zeile 53 "anrechenbare" ausländische Steuern richtig gewesen.

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      #3
      AW: Differenz ELSTER- „Berechnung über Einkommensteuer“ mit Post-Steuerbescheid

      Im Moment gibt es bei der Finanzverwaltung (zumindest in NRW) einen Programmfehler, der dazu führt, dass die ausländische Steuer nicht angerechnet wird, obwohl die richtig erfasst wurde.

      Also (leider) einfach Einspruch einlegen und warten, bis der Programmfehler behoben wurde.

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        #4
        AW: Differenz ELSTER- „Berechnung über Einkommensteuer“ mit Post-Steuerbescheid

        @Krake
        Danke sehr für die Antwort.

        Ja, das ist richtig, und das ist die original amtliche Bezeichnung.
        Unter Zeile 53 wurde es nicht eingetragen, weil es in der Bank-Steuerbescheinigung unter Zeile 52, nicht Zeile 53, bestätigt wurde. Das wäre aber ELSTER eigentlich egal gewesen, mit gleicher Wirkung.
        Zuletzt geändert von JohannK; 22.04.2010, 15:40.

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          #5
          AW: Differenz ELSTER- „Berechnung über Einkommensteuer“ mit Post-Steuerbescheid

          @Sabre
          Danke sehr für die Antwort!

          Wenn es nur ein Programmfehler war, hätte ich Glück gehabt. So was ließe sich am besten mit einem Widerspruch lösen.

          Bevor ich einen Widerspruch einreiche, lass ich mir das Problem von einem Sachverständigen im Finanzamt erklären. Für einen Steuerberater ist die Sache viel zu gering wertig (75,- €)
          Zuletzt geändert von JohannK; 22.04.2010, 15:41.

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            #6
            AW: Differenz ELSTER- „Berechnung über Einkommensteuer“ mit Post-Steuerbescheid

            Das Finanzamt wurde befragt, warum der abzugsfähige Elster-Eintrag nicht verrechnet und auch nicht im Einkommensteuer-Bescheid kommentiert wurde:

            Antwort:
            Der Eintrag wurde stattgegeben und auch berücksichtigt. Der ELSTER-Eintrag kann aber nicht von der Einkommensteuer abgezogen werden, weil die von der Bank vorgegebenen Anlage KAP, Zeile 52, nicht von der einbehaltenen Kapitalertragssteuer wegen ausländischen Quellensteuer abgezogen wird.
            Die genaue Regelung dazu wäre auch hier im Finanzamt noch unbekannt und Finanzämter würden dazu noch Klärung erwarten.
            Finanzamt riet dazu, von der Bank für die ausländische Quellensteuer eine Aufstellung der betreffenden Doppelbesteuerungsländer anzufordern.

            Fazit:
            Ausländische Quellensteuer wird nicht von der Einkommensteuer abgezogen und kann entweder vom Quellenausland selbst oder mit Anlage AUS, aber noch fehlender Bankbescheinigung, zurückgefordert werden.

            ELSTER stört hier erheblich, weil es den ausländischen Quellensteuereintrag verrechnetet und nach dem eingetroffenen Einkommensteuerbescheid als Differenz der Steuer nach Abrechnung meldet.
            Diese ELSTER-Meldung verursacht einen vermeidbaren Verwaltungsaufwand mit Um- und Rückfragen der Betroffenen bei den Finanzämtern, die auch noch nicht genau wissen, warum die Regelung dazu unklar ist.

            ELSTER hat meiner Meinung nur eine Teilschuld, weil Banken die Pflicht haben, angerechnete ausländische Quellensteuern zu bescheinigen, die aber mit der nun eingeführten Abgeltungssteuer noch gar nicht geklärt sind.

            Finanzamt gesteht, daß das neue Abgeltungsversteuerungsverfahren keine Entlastung und mehr Unklarheiten für ausländische Quellensteuer erzeugt hat
            Zuletzt geändert von JohannK; 23.04.2010, 20:04.

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              #7
              AW: Differenz ELSTER- „Berechnung über Einkommensteuer“ mit Post-Steuerbescheid

              Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
              Im Moment gibt es bei der Finanzverwaltung (zumindest in NRW) einen Programmfehler, der dazu führt, dass die ausländische Steuer nicht angerechnet wird, obwohl die richtig erfasst wurde.
              Gibt es für den obigen Programmfehler eine Quelle?, einen Link der nachgelesen werden kann?
              Die Finanzverwaltungen arbeiten alle mit der selben Software. Der Fehler entsteht also auch in Bayern genau so.

              Vielen Dank dafür!

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                #8
                AW: Differenz ELSTER- „Berechnung über Einkommensteuer“ mit Post-Steuerbescheid

                Hallo !

                N o c h arbeiten nicht alle Bundesländer mit der gleichen Software in den Finanzämtern ;-)

                http://de.wikipedia.org/wiki/EOSS

                Hier die Quelle bzgl. NRW

                http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Softwarepanne-in-Finanzaemtern-weitet-sich-aus_aid_848078.html
                Mit freundlichen Grüßen
                - AG1971 -
                Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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                  #9
                  AW: Differenz ELSTER- „Berechnung über Einkommensteuer“ mit Post-Steuerbescheid

                  Hallo auch , AG1971 !

                  gut, noch gibt es nicht die gleichen Programme. Ich will nur ausschliessen, daß die Finanzamtleute mich nur abwimmeln und sich nicht mit einem ungemütlichen Thema beschäftigen wollten.

                  Gestern las ich in einer Diskusion über ausländische Quellensteuern von einem Teilnehmer, der bemerkte, daß alle Finanzämter mit der gleichen Software arbeiten würden.

                  Aber interessant finde ich die Aussage, daß es „einen Programmfehler gibt, der dazu führt, daß die ausländische Steuer nicht angerechnet wird, obwohl die richtig erfasst wurde.“

                  Die Quelle
                  http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Softwarepanne-in-Finanzaemtern-weitet-sich-aus_aid_848078.html
                  ist nicht schlecht, aber es nennt nur ungefähr die Richtung des gesuchten:
                  Zitat:
                  Betroffen sind danach nicht nur Bürger, die eine Steuererklärung mit der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) beim Finanzamt eingereicht haben
                  Zitatende

                  Das ist zu ungefähr. Helfen könnte ein Link, wie Ihrer, in der steht, daß der Programmfehler dazu führt, daß die ausländische Steuer nicht angerechnet wird.

                  So ein Link könnte mein Problem und meinen Verdacht (siehe oben) lösen.

                  Vielen Dank
                  und freundliche Grüße aus Bayern
                  Zuletzt geändert von JohannK; 23.04.2010, 23:28.

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