Beim Post-Steuerbescheid stimmt alles, bis auf „Steuerabzug für ausländische Einkünfte“ , mit Elster überein.
Im Post-Steuerbescheid fehlt der Hinweis, warum der Steuerabzug nicht berücksichtigt werden konnte.
Der fehlende Steuerabzug bezieht sich auf den Elster-Eintrag in „Anlage KAP, Zeile 52, angerechnete ausländische Steuern“, der laut Bank-Steuerbescheinigung abzugsfähig ist.
Es scheint so zu sein, daß die mit ELSTER an das Finanzamt gesendeten Eingaben, dort unverändert angenommen und auch unverändert zum Steuerbescheid frei gegeben worden sind. (nicht akzeptierte Angaben werden im Post-Steuerbescheid begründet)
Aber warum wurde der „Steuerabzug für ausländische Einkünfte“ nicht durch geführt ?
Liegt hier evtl. ein Programmfehler vor?
Weiß jemand einen anderen Grund?
Im Post-Steuerbescheid fehlt der Hinweis, warum der Steuerabzug nicht berücksichtigt werden konnte.
Der fehlende Steuerabzug bezieht sich auf den Elster-Eintrag in „Anlage KAP, Zeile 52, angerechnete ausländische Steuern“, der laut Bank-Steuerbescheinigung abzugsfähig ist.
Es scheint so zu sein, daß die mit ELSTER an das Finanzamt gesendeten Eingaben, dort unverändert angenommen und auch unverändert zum Steuerbescheid frei gegeben worden sind. (nicht akzeptierte Angaben werden im Post-Steuerbescheid begründet)
Aber warum wurde der „Steuerabzug für ausländische Einkünfte“ nicht durch geführt ?
Liegt hier evtl. ein Programmfehler vor?
Weiß jemand einen anderen Grund?
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