Hallo zusammen,
vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
Aus den Elster FAQs geht folgendes hervor:
"Korrekturverfahren ab Meldejahr/Kalenderjahr 2016
Die Korrektur/Stornierung von bereits übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen ist jederzeit möglich. Eine Korrektur/Stornierung kann gezielt unter Verwendung einer eindeutigen Identifikationsnummer für Lohnsteuerbescheinigungen (KmId) angewiesen werden.
Eine konkrete technische Beschreibung des Korrektur-/Stornierungsverfahrens ab Meldejahr/Kalenderjahr 2016 ist in der Schnittstellenbeschreibung für Softwarehersteller enthalten. Die Umsetzung dieses Verfahrens hängt von Ihrem verwendeten Softwareprodukt ab. Bitte folgen Sie den Anleitungen zu Ihrem verwendeten Softwareprodukt und wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Softwarehersteller."
Handelt es sich bei dieser Korrektur bzw. Stornierungs-Möglichkeit um eine gesetzliche Vorgabe, und falls ja, könnten Sie mir diesen Text zukommen lassen?
Vielen Dank und viele Grüße
vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
Aus den Elster FAQs geht folgendes hervor:
"Korrekturverfahren ab Meldejahr/Kalenderjahr 2016
Die Korrektur/Stornierung von bereits übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen ist jederzeit möglich. Eine Korrektur/Stornierung kann gezielt unter Verwendung einer eindeutigen Identifikationsnummer für Lohnsteuerbescheinigungen (KmId) angewiesen werden.
Eine konkrete technische Beschreibung des Korrektur-/Stornierungsverfahrens ab Meldejahr/Kalenderjahr 2016 ist in der Schnittstellenbeschreibung für Softwarehersteller enthalten. Die Umsetzung dieses Verfahrens hängt von Ihrem verwendeten Softwareprodukt ab. Bitte folgen Sie den Anleitungen zu Ihrem verwendeten Softwareprodukt und wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Softwarehersteller."
Handelt es sich bei dieser Korrektur bzw. Stornierungs-Möglichkeit um eine gesetzliche Vorgabe, und falls ja, könnten Sie mir diesen Text zukommen lassen?
Vielen Dank und viele Grüße
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