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Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,

    da er schreibt die Lohnabrechnungssoftware ist dazu nicht in der Lage, hat er nun die kostenlosen Alternativen.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Es scheint bei Lexware Premium entweder nicht das drin zu sein, was der Zusatz verspricht oder die/der TE findet die Funktion einfach nur nicht.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,

    das ist richtig und dann greift -> Eine Verwendung der eTIN ist nur noch zulässig, wenn der Arbeitnehmer die steuerliche Identifikationsnummer nicht mitgeteilt hat....(weil Sie keine hat)...

    Die Eingabemöglichkeit ist im EF und EOP gegeben, mit derselben Begründung.
    Deshalb habe ich bei Erfolg ja auch um Rückmeldung gebeten.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Wir haben eine Kollegin, die in Belgien wohnt.
    Gemäß § 41b Abs. 2 Sätze 3 und 4 EStG hat der Arbeitgeber die Identifikationsnummer für die Datenübermittlung anstelle der eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) des Arbeitnehmers zu verwenden.
    Die sie ja nicht hat oder?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo cs1507elster,

    wenn es erfolgreich war, wäre eine Rückmeldung nicht schlecht -> hilft dann anderen die mal ein gleichartiges Problem haben.

    Tschüß

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  • cs1507elster
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    DANKE, ich werde sie über WE instalieren .

    VG
    Christian

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo cs1507elster,

    das sollte mit der Software Elsterformular funktionieren -> Eingabehilfe zur Lohnsteuerbescheinigung sagt ->
    Gemäß § 41b Abs. 2 Sätze 3 und 4 EStG hat der Arbeitgeber die Identifikationsnummer für die Datenübermittlung anstelle der eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) des Arbeitnehmers zu verwenden.
    Eine Verwendung der eTIN ist nur noch zulässig, wenn der Arbeitnehmer die steuerliche Identifikationsnummer nicht mitgeteilt hat und wenn die Ermittlung der Identifikationsnummer des Arbeitnehmers im Rahmen der zur Verfügung stehenden Anfragemöglichkeit durch den Arbeitgeber (§ 41b Absatz 2 Satz 5 bis 8 EStG) nicht zum Erfolg geführt hat.

    Download findest du hier -> https://www.elster.de/elfo_down.php
    Habe gerade getestet im Elstern Onlineportal kann man auch noch die eTIN verwenden.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 02.06.2017, 10:16. Grund: Ergänzung

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  • cs1507elster
    hat ein Thema erstellt Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung.

    Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo und Willkommen bei der ersten Frage....
    Wir haben eine Kollegin, die in Belgien wohnt. Leider ist unsere Lohnabrechnungssoftware ( Lexware Premium ) nicht in der Lage, die Daten zu senden und entsprechend ETIN zu erstellen. Es geht um das Jahr 2016.
    Gibt es eine Möglichkeit über elester-online dies zu erledigen ?
    Vorab vielen Dank.

    Christian
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