Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo und Willkommen bei der ersten Frage....
    Wir haben eine Kollegin, die in Belgien wohnt. Leider ist unsere Lohnabrechnungssoftware ( Lexware Premium ) nicht in der Lage, die Daten zu senden und entsprechend ETIN zu erstellen. Es geht um das Jahr 2016.
    Gibt es eine Möglichkeit über elester-online dies zu erledigen ?
    Vorab vielen Dank.

    Christian

    #2
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo cs1507elster,

    das sollte mit der Software Elsterformular funktionieren -> Eingabehilfe zur Lohnsteuerbescheinigung sagt ->
    Gemäß § 41b Abs. 2 Sätze 3 und 4 EStG hat der Arbeitgeber die Identifikationsnummer für die Datenübermittlung anstelle der eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) des Arbeitnehmers zu verwenden.
    Eine Verwendung der eTIN ist nur noch zulässig, wenn der Arbeitnehmer die steuerliche Identifikationsnummer nicht mitgeteilt hat und wenn die Ermittlung der Identifikationsnummer des Arbeitnehmers im Rahmen der zur Verfügung stehenden Anfragemöglichkeit durch den Arbeitgeber (§ 41b Absatz 2 Satz 5 bis 8 EStG) nicht zum Erfolg geführt hat.

    Download findest du hier -> https://www.elster.de/elfo_down.php
    Habe gerade getestet im Elstern Onlineportal kann man auch noch die eTIN verwenden.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 02.06.2017, 11:16. Grund: Ergänzung

    Kommentar


      #3
      AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

      DANKE, ich werde sie über WE instalieren .

      VG
      Christian

      Kommentar


        #4
        AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

        Hallo cs1507elster,

        wenn es erfolgreich war, wäre eine Rückmeldung nicht schlecht -> hilft dann anderen die mal ein gleichartiges Problem haben.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

          Wir haben eine Kollegin, die in Belgien wohnt.
          Gemäß § 41b Abs. 2 Sätze 3 und 4 EStG hat der Arbeitgeber die Identifikationsnummer für die Datenübermittlung anstelle der eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) des Arbeitnehmers zu verwenden.
          Die sie ja nicht hat oder?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

            Hallo,

            das ist richtig und dann greift -> Eine Verwendung der eTIN ist nur noch zulässig, wenn der Arbeitnehmer die steuerliche Identifikationsnummer nicht mitgeteilt hat....(weil Sie keine hat)...

            Die Eingabemöglichkeit ist im EF und EOP gegeben, mit derselben Begründung.
            Deshalb habe ich bei Erfolg ja auch um Rückmeldung gebeten.

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

              Es scheint bei Lexware Premium entweder nicht das drin zu sein, was der Zusatz verspricht oder die/der TE findet die Funktion einfach nur nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

                Hallo,

                da er schreibt die Lohnabrechnungssoftware ist dazu nicht in der Lage, hat er nun die kostenlosen Alternativen.

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

                  Hallo,

                  ich habe das mal getestet, die Plausibilitätsprüfung läuft im Elsterformular durch ohne Eingabe der Id.-Nr und bringt lediglich einen grünen Hinweis für den Arbeitgeber (kann man also wegklicken)-> Bitte geben Sie die Id.-Nr.an, damit der Arbeitnehmer die Daten elektronisch abrufen kann ( Belegabruf für die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung)

                  Tschüß

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

                    Gut gemeint, aber wenn der Arbeitnehmer keine ID hat, kann er sich ohnehin nicht zum Belegabruf anmelden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

                      Was ich zu dem Thema bei Lexware gefunden habe:

                      http://www.lern-ware.de/index.php/20...scheinigungen/

                      Wichtig: Für Mitarbeiter mit Wohnsitz in Belgien oder der Schweiz müssen Sie eine besondere Lohnsteuerbescheinigung ausstellen.

                      Die besondere Lohnsteuerbescheinigung wird von Lexware lohn+gehalt nicht unterstützt.
                      Nutzen Sie hierfür ‚Elster-Online‘ unter www.elster.de. Entnehmen Sie die Angaben aus dem Lohnkonto des Mitarbeiters.

                      Ergänzung:
                      Ich glaube allerdings nach nochmaliger Recherche nicht, dass die Aussage bei Lexware über die besondere Lohnsteuerbescheinigung richtig ist!
                      Zuletzt geändert von Charlie24; 02.06.2017, 20:00.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

                        Hallo,

                        das sollte definitiv falsch sein, weil es nicht dem § 41 des EStG entspricht.

                        Tschüß

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

                          Ich wüsste auch nicht, wie man mit ElsterOnline oder auch ElsterFormular eine besondere Lohnsteuerbescheinigung erstellen könnte.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

                            Hallo und Vielen Dank.

                            Es hat super mit Elster Formular funktioniert.

                            Für die Versendung als AG ist folgendes notwendig:

                            - die Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer mit ID - Nr ( ausgestellt durch FA !!! )
                            - eine gültige pfx-Datei ( Zertifikat ) , ohne sie ist kein Versenden möglich.

                            Nach ca. 10 Minuten konnte ich die Bescheinigung abholen und ausdrucken.

                            Jetzt zu der Software. Obwohl Lexware seit Jahren auf dem Markt ist und die Abrechnungssoftware gut ist ( Preis/Leistung ), gibt es keine Möglichkeit ETIN für Grenzgänger zu generieren, das hat mir die Hotline bestätigt.

                            Viele Grüße
                            Christian
                            Zuletzt geändert von cs1507elster; 06.06.2017, 12:13.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

                              Hallo cs1507elster,

                              jetzt nochmal die Rückfrage interessehalber -> hast du über Elsterformular mit eTIN versandt oder hat der Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Belgien dir plötzlich eine Id.-Nr. vorgelegt ?

                              Das kann eigentlich nicht sein, ein beschränkt Steuerpflichtiger hat keine Id.-Nummer.

                              Tschüß

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X