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Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

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    #16
    AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

    Er hat doch geschrieben:

    die Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer mit ID - Nr ( ausgestellt durch FA !!! )
    was auch immer darunter zu verstehen ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

      Hallo,

      ja das hat er zwar geschrieben, aber das Finanzamt stellt keine besondere Lohnsteuerbescheinigung für jemanden aus, der beschränkt steuerpflichtig ist und trägt eine Identifikationsnummer ein.

      Und wenn er eine Identifikationsnummer vorlegt -> bekommt er keine besondere Lohnsteuerbescheinigung !

      Tschüß

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        #18
        AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo cs1507elster,

        jetzt nochmal die Rückfrage interessehalber -> hast du über Elsterformular mit eTIN versandt oder hat der Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Belgien dir plötzlich eine Id.-Nr. vorgelegt ?

        Das kann eigentlich nicht sein, ein beschränkt Steuerpflichtiger hat keine Id.-Nummer.

        Tschüß
        Uns liegt eine Bescheinigung des FA Aachen Stadt mit ID-Nr vor. Eigentlich logisch, der AN zahlt die Steuern: LSt und Soli in Deutschland ( Lohnsteuer - Kürzung um 8% wegen Gemeindsteuer in Belgien lt. DBA mit Belgien )

        VG
        Zuletzt geändert von cs1507elster; 06.06.2017, 12:43.

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          #19
          AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

          Hallo cs1507elster,

          dass wird die Id.-Nr. sein solange Sie in Deutschland gemeldet war und ihren Wohnsitz im Geschäftsbereich des FA Aachen hatte.
          Egal, dein Problem ist gelöst -> du hast die Lohnsteuerbescheinigung versendet.

          Tschüß

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            #20
            AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

            Zitat von cs1507elster Beitrag anzeigen
            Uns liegt eine Bescheinigung des FA Aachen Stadt mit ID-Nr vor. Eigentlich logisch, der AN zahlt die Steuern: LSt und Soli in Deutschland ( Lohnsteuer - Kürzung um 8% wegen Gemeindsteuer in Belgien lt. DBA mit Belgien )

            VG
            sonst ( Grundregel ) ...

            unbeschränkt steuerpflichtig sind nur Personen, die in Deutschland wohnen, über unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht entscheidet der Wohnsitz, nicht der Arbeitsplatz.
            Im Normalfall sollte also der Grenzgänger die Einahmen in seinem Wohnsitzland versteuern, aber die Doppelbesteuerungsabkommen ( zwischen D und ... Nachbarn ) regeln das etwas anders.

            VG

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              #21
              AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

              Hallo cs1507elster,

              habe nachgelesen, auch die Sonderregelung für Belgien mit den 8 Prozent gefunden.
              Gibt auch die Formulierung auf dem Antrag zur Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug als beschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer ->Auf Antrag werden Sie als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, wenn...........
              Wir wollen ja nicht ins Steuerrecht abgleiten.

              Tschüß

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                #22
                AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

                Hallo,

                nur so zur Info
                http://www.bzst.de/DE/Steuern_Nation....html#faq35634

                Wer im Ausland wohnt und eine IdNr benötigt (nicht nur für lohnsteuerliche Zwecke) soll sich einfach an "sein" zuständiges Finanzamt wenden.
                Wenn Ihm dieses nicht bekannt ist, hilft das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers weiter

                v.g. Michael
                michael

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                  #23
                  AW: Grenzgänger - Belgien / Lohnsteuerbescheinigung

                  Hallo Michael,

                  vielen Dank für den Hinweis -> diese Seite ist allgemein bekannt, das Problem des Ausgangspunktes des TE war ja, dass sein Lohnprogramm nicht in der Lage war, Ausnahmen nicht über Id.-Nr. sondern mit eTIN zuzulassen und dass es durchaus solche Fälle gibt.

                  Tschüß

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