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Anlage KAP, Zeile 5, Bausparer

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    Anlage KAP, Zeile 5, Bausparer

    Hallo zusammen,
    habe eine Frage zu oben genannten Formular. Mache das zum ersten mal...

    Auf der Jahresbescheinigung meines Bausparers heißt es, ich müsse meine Einnahmen unter Zeile 5 Anlage KAP angeben.
    Nun ist aber in der Anlage KAP diese Zeile 5 ein "ankreuz" Feld..

    Wo kann ich denn die Bausparerträge angeben?
    Dankeschön.
    MC

    #2
    AW: Anlage KAP, Zeile 5, Bausparer

    Hallo,

    in der Zeile 7 kannst du deine Eintragungen machen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage KAP, Zeile 5, Bausparer

      also rechne ich diesen Betrag einfach zu den anderen Kapitalerträgen dazu? Steuern musste ich durch den Spararpausch nicht bezahlen...

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        #4
        AW: Anlage KAP, Zeile 5, Bausparer

        Ich habe das Gefühl, dass Sie die Kalenderjahre durcheinanderbringen. Leider schreiben Sie nicht, für welches Jahr Ihre Bescheinigung ausgestellt wurde:

        Eine Jahresbescheinigung (nämlich die nach § 24c EStG) gab es nur für die Jahre bis einschließlich 2008. Eine Steuerbescheinigung (ggf. auch JahresSTEUERbescheinigung) gab und gibt es sowohl für die Altjahre als auch für 2009. Bei der Steuerbescheinigung ab 2009 wurden ein paar Merkmale der alten Jahresbescheinigung nach § 24c EStG übernommen, u.a. auch die Angabe der Zeilennummer der Anlage KAP (war in den Vorjahren nicht der Fall).

        In der Einkommensteuererklärung 2008 und früher (= Elsterformular 2008/2009) waren Erträge aus Busparguthaben in der dortigen Zeile 5 einzutragen, da dort sinnvollerweise ausdrücklich nach Zinsen und anderen erträgen aus Bausparguthaben gefragt wurde. In der Einkommensteuererklärung 2009 (= Elsterformular 2009/2010) gibt es diese Frage nach Bausparguthaben nicht mehr, es wird in Zeile 7 ganz allgemein nach Kapitalerträgen (= also auch nach Bausparguthaben) gefragt.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Anlage KAP, Zeile 5, Bausparer

          Ohje, sie haben Recht. Daher hab ich niemanden gefunden mit dem gleichen Problem...

          Die Abrechnung meines Bausparers stammte aus dem Jahr 2008, daher auch die Angabe.
          Im Jahr 2009 habe ich keinelei Steuerbescheinigung oder Jahresbescheinigung erhalten, da mein Freisteller die Zinsen gedeckt hat.

          Was tue ich denn in so einem Fall? Ich kann ja keine Steuerbescheiniung abgeben, wenn ich keiner erhalten habe, da der Freisteller ausreichend war..

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            #6
            AW: Anlage KAP, Zeile 5, Bausparer

            Hallo

            nichts mehr machen, daraus ist ja elles erledigt.

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              #7
              AW: Anlage KAP, Zeile 5, Bausparer

              Wenn ich aber die Anlage KAP ausfüllen muss, muss ich doch auch die Steuerbescheinigungen mit abgeben.
              Da ich aber keine von dem Bausparer erhalten habe, was kann ich da denn abgeben, damit meine Aufrechnung nachvollziehbar bleibt?

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                #8
                AW: Anlage KAP, Zeile 5, Bausparer

                Hallo

                für welches Jahr soll denn eine Erklärung gemacht werden?

                für 2009 ist die Beifügung einer Anlage KAP nicht erforderlich, wenn keine Kapitalerträge oberhalb der Pauschbetrages erzielt wurden.
                Zuletzt geändert von sophie m.; 05.05.2010, 10:10.

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                  #9
                  AW: Anlage KAP, Zeile 5, Bausparer

                  für das Jahr 2009 soll die Erklärung erstellt werden.
                  und es wurden Kapitalerträge über dem Pauschbetrag erzielt.... (mittlerweile bedauere ich das schon fast..)

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                    #10
                    AW: Anlage KAP, Zeile 5, Bausparer

                    Man kann sich das Leben eben auch unnötig kompliziert machen. Steuerbescheinigungen sind nur für abgeführte Kapitalertragsteuern (inkl. Soli und evtl. Kirchensteuer) notwendig.

                    Wenn man zu den Fällen gehört, die die Anlage KAP noch abgeben müssen, oder man sie abgeben möchte, ist das FA bei den Banken etc., wo alles freigestellt war, mit der Angabe des freigestellten Betrages in Zeile 14 oder 14a (je nach Konstellation) voll zufrieden, ohne Beleg.

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                      #11
                      AW: Anlage KAP, Zeile 5, Bausparer

                      Vielen Dank für die Hilfe!

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