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Frage zu Riester

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    Frage zu Riester

    Hallo,

    bin neu hier und hoffe ich habe das richtige Unterforum gefunden für meine Frage.
    Ich habe folgendes Problem:

    Wenn ich meine Riester Renter in Anlage Vorsorgeaufwand eintrage und dann berechnen lasse, ist der Betrag niedriger, als wenn ich die Riester Rente weg lasse!?
    Kann das sein? Was mache ich falsch?
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Im voraus vielen Dank für jegliche Unterstützung

    #2
    AW: Frage zu Riester

    welcher betrag ist niedriger? die zu zahlende Steuer? na das ist doch prima! ;-)

    aber mal im Ernst: falls die guenstigerprüfung ergibt, das der sonderausgabenabzug fuer riester einen steuerlich besser stellt, als die zulage im vertrag, so wird dies entsprechend berechnet. natürlich muss man dann die zulage die in den riestervertrag geflossen ist, wieder zurückzahlen / gegenrechnen.
    Auf dem Steuerbescheid könnte das imho also rein theoretisch schlechter aussehen, da die zulage eben der steuer hinzugerechnet wird.
    faktisch hat man sie ja aber in den riestervertrag einbezahlt bekommen, und doppelt kassieren wär ja auch nicht korrekt ;-)

    wem das nicht geheuer erscheint, der kann natuerlich auf den antrag auf sonderausgabenabzug verzichten.

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      #3
      AW: Frage zu Riester

      Zitat: hoffe ich habe das richtige Unterforum gefunden für meine Frage

      nein denn dieses Unterforum lautet:
      Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
      Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.

      Zitat: Wenn ich meine Riester Renter in Anlage Vorsorgeaufwand eintrage und dann berechnen lasse, ist der Betrag niedriger, als wenn ich die Riester Rente weg lasse!?

      Welcher Betrag?
      festgesetzte Steuer?
      Erstattung?
      Nachzahlung?

      Gruß
      Stiller

      P.S. Da war Falzo mal wieder schneller!
      Zuletzt geändert von stiller; 05.05.2010, 17:07.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Frage zu Riester

        sorry für die etwas ungenau Erklärung meines Problems. Also die Erstattung ist niedriger wenn ich die Riester Rente angebe.

        Bedeutet im Klartext:

        Bsp.

        mit Riester Rente 800,- Erstattung
        ohne Riester Rente 900,- Erstattung

        das will mir nicht so ganz klar werden, warum der zu Erstattende Betrag mit Riester Rente geringer wird!?

        btw. vielen Dank für eure Hilfe!

        Kommentar


          #5
          AW: Frage zu Riester

          vermutlich ist der sonderausgabenabzug bei riester guenstiger, daher wird zwar die eigentliche steuer weniger, allerdings muss die staatliche zulage die auf den riestervertrag gezahlt wird zurück gewährt werden. diese wird der steuerzahlung wieder hinzugeschlagen.

          ggf. mal weiter unten in der berechnung schauen ob dort im bereich der eigentlichen steuerberechnung was von HINZU steht....

          Kommentar


            #6
            AW: Frage zu Riester

            du meinst also das der Steuerrückerstattungsbetrag und der Betrag der durch die Riester Rente erstattet wird separat aufgeführt wird? Mh da müsste ich nochmal nach gucken.

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              #7
              AW: Frage zu Riester

              jein, wenn der sonderausgabenabzug dich steuerlich guenstiger stellt muesste unten irgendwo die zulage, die ja so oder so direkt in deinen riestervertrag fliesst, der festgesetzten steuer wieder hinzugerechnet werden.

              Kommentar


                #8
                AW: Frage zu Riester

                Oder Ehepaar und einer UNmittelbar und der andere mittelbar begünstigt ?
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Frage zu Riester

                  also ich habe jetzt mal eine Beispielrechnung gemacht um euch es zu zeigen.

                  ohne Riester Rente
                  http://img441.imageshack.us/i/62068041.png/

                  mit Riester Rente
                  http://img41.imageshack.us/i/59165979.png/

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Frage zu Riester

                    Es gibt ja keinen Zwang, für seinen Riestervertrag den Sonderausgabenabzug zu beantragen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Frage zu Riester

                      ich muss dazu sagen, dass ich selber keine Riester Rente habe sondern meine Freundin. Dementsprechend kenne ich mich einfach nicht aus mit dieser Rente. Ich dachte es wäre von Vorteil diese bei der Steuererklärung anzugeben!? Man bekommt doch einen gewissen Betrag so wieder oder sehe ich das falsch?

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                        #12
                        AW: Frage zu Riester

                        Beim einen bringt es was, beim anderen nicht, weil die Zulage günstiger ist.

                        Dass in der Berechnung ein Steuervorteil über die Zulage hinaus ausgewiesen wird, aber weniger Erstattung rauskommt, ist seltsam. Aber da musst du halt mal die Steuerberechnungen vergleichen. Die reine Information der Endsummen ist witzlos. Ohne Einzelfallbetrachtung sehe ich da keine Chance, und die ist bekanntlich bestimmten Berufsgruppen vorbehalten.

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