Guten Tag,
ich habe eine kurze und allgemeine Frage:
in meinem Unternehmen werden die LST-Bescheinigungen für das Jahr 2017 nach der Abrechnung Dezember 2017 erstellt. Selten kommt es vor, dass mit der Abrechnung Januar 2018 rückwirkend Korrekturen in der Vergütung vorgenommen werden, die noch dem Jahr 2017 zuzuordnen sind. Sollte dieser Fall jedoch eintreten, muss dann zwangsläufig unsere Abrechnungssoftware so eingestellt sein, dass eine neue LST-Bescheinigung generiert wird?
Zum Beispiel...
...wird die Bruttovergütung rückwirkend ab Oktober neu angepasst
...werden Überstunden aus dem Monat Dezember ausgezahlt
...wird eine Zulage ab November gezahlt
Oder findet mit der Januar-Abrechnung eine Versteuerung der Beträge im laufenden Jahr statt?
Wäre um kurze Infos dankbar.
Gruß
Helmut
ich habe eine kurze und allgemeine Frage:
in meinem Unternehmen werden die LST-Bescheinigungen für das Jahr 2017 nach der Abrechnung Dezember 2017 erstellt. Selten kommt es vor, dass mit der Abrechnung Januar 2018 rückwirkend Korrekturen in der Vergütung vorgenommen werden, die noch dem Jahr 2017 zuzuordnen sind. Sollte dieser Fall jedoch eintreten, muss dann zwangsläufig unsere Abrechnungssoftware so eingestellt sein, dass eine neue LST-Bescheinigung generiert wird?
Zum Beispiel...
...wird die Bruttovergütung rückwirkend ab Oktober neu angepasst
...werden Überstunden aus dem Monat Dezember ausgezahlt
...wird eine Zulage ab November gezahlt
Oder findet mit der Januar-Abrechnung eine Versteuerung der Beträge im laufenden Jahr statt?
Wäre um kurze Infos dankbar.
Gruß
Helmut
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