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Fehlermeldung bei Anlage N Ehefrau

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    Fehlermeldung bei Anlage N Ehefrau

    Hallo, ich habe gerade bei der Plausibilitätsprüfung eine fehlermeldung bei Anlage N bekommen.
    Und zwar bin ich Ehefrau, Lst Klasse 5, arbeite aber nicht bin auch nicht arbeitslos gemeldet.
    Wollte Anlage N nur ausfüllen, weil ich unter Werbekosten eine Fortbildung (Zweitstudium Fernuni) absetzen wollte.
    Habe also alles andere leer gelassen.

    Nun bekomme ich verschiedene fehlermeldungen. Ich soll Datum und beträge eingeben.

    Was soll ich tun?

    #2
    AW: Fehlermeldung bei Anlage N Ehefrau

    na das datum und die beträge eingeben!

    oder hier genauer klären, was die fehlermeldung besagt und welche felder ggf. rot oder gelb markiert sind, hellsehen ist grad schwierig... ;-)

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      #3
      AW: Fehlermeldung bei Anlage N Ehefrau

      Das heißt also, das ganze Jahr als Datum angeben, und dann bei den Beträgen überall 0 eingeben (da ich ja keinen Arbeitgeber habe)?
      Die fehlermeldungen besagten, daß so ziemlich alles falsch ist, Datum, Beträge....
      also schreibe ich am besten überall 0 rein und gut ist?

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        #4
        AW: Fehlermeldung bei Anlage N Ehefrau

        Hallo

        nein so nicht.

        Ich habe gerade testweise eine Anlage N nur mit der Position Fortbildung,
        Text und Betrag, eingegeben.

        Bei der Plausibilitätsprüfung erscheinen in grün und gelb Hinweise.
        Die Schaltfläche unten rechts " nicht mehr anzeigen" drücken. Danch sollten die Hinweise gelöscht sein. und die Steuerberechnung läuft richtig.

        So ist es zumindest jetzt bei mir.

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          #5
          AW: Fehlermeldung bei Anlage N Ehefrau

          Danke für die Mühe! Heißt das, ich soll die Fehlermeldungen also ignorieren?

          Jetzt läßt sich die Lohnsteuerklasse allerdings nichtmehr rausnehmen, so daß ich die Anlage wohl löschen und nochmal machen muss.

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            #6
            AW: Fehlermeldung bei Anlage N Ehefrau

            wenn keine lohnsteuerbescheinigung vorliegt, dann in der lohnsteuerbescheinigung auch nichts eintragen. auch keine steuerklasse. und auf gar keinen fall nullen, das vertraegt die anlage erst recht nicht.

            am besten wirklich nochmal die anlage loeschen und neu anlegen und ausschliesslich wie von sophie m. beschrieben die werbungskosten eintragen, sonst nix.

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