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keine Steuerberechnung trotz positiver Plausibilitätsprüfung

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    keine Steuerberechnung trotz positiver Plausibilitätsprüfung

    Folgende Fehlermeldung erhalte ich bei der Steuerberechnung:

    Berechnung für 2009 über Einkommensteuer

    AHW Abbruch-Hinweise
    Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

    EHW Elster-Hinweise
    Für ein Kind sind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten eingegeben, die maschinell nicht in der Steuerberechnung berücksichtigt wurden.
    Es wurden Kinderbetreuungskosten ( 21.09.2000 ) angegeben, jedoch wurde keine Angabe zur
    Aufteilung auf die Einkünfte getätigt.

    Leider kann ich auf der Anlage K nichts falsches finden. Kann mir hier einer weiter helfen?

    #2
    AW: keine Steuerberechnung trotz positiver Plausibilitätsprüfung

    was wurde denn beim kindergeld eingetragen?

    handelt es sich um eine zusammenveranlagung oder einzel- bzw. getrennt?

    wenn kinderbetreuungskosten wegen erwerbsfaehigkeit geltend gemacht werden, sind ggf. die Zeilen 77ff. auszufuellen, also die kosten dem ehegatten und der entsprechenden erwerbstaetigkeitsart zuzuordnen.

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      #3
      AW: keine Steuerberechnung trotz positiver Plausibilitätsprüfung

      Hallo,
      erstmal schönen Dank für die erste Hilfe. Beim Kindergeld wurde 1968 Euro eingetragen, die Eltern leben getrennt und werden auch getrennt veranlagt. In Zeile 77 habe ich jetzt das Schul- und Hortgeld aus Zeile 61 eingetragen, davon 2/3 auf die Stpfl. berechnet.

      Jetzt kommt wieder: Plausibiliätsprüfung ohne Beanstandungen

      Aber bei Steuerberechnung:

      AHW Abbruch-Hinweise
      Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

      Weiß hier jemand Rat?

      Freundliche Grüße

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        #4
        AW: keine Steuerberechnung trotz positiver Plausibilitätsprüfung

        klar! 1968 ist jedenfalls falsch, da es letztes jahr den sog. kinderbonus in hoehe von 100 gab, der gesamtbetrag wäre also 2068 Euro.

        bei getrennter veranlagung ist das aber idR ebenfalls falsch, da es zwei gleichberechtigte leibliche elternteile gibt die jeweils zur haelfte anspruch auf das kindergeld haben. in der steuererklärung zaehlt nur der anspruch, nicht wer das kindergeld tatsaechlich erhalten hat. ergo ist 1034 die richtige zahl fuers kindergeld.

        abweichungen davon gibt es nur wenn ein elternteil verstorben ist oder den unterhaltsverpflichtungen nachweislich nicht nachkommt etc.

        PS: wie wurden denn die eltern in zeile 9 und 10 eingetragen?

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          #5
          AW: keine Steuerberechnung trotz positiver Plausibilitätsprüfung

          Hallo, vielen Dank. Jetzt ist alles ok. Freundliche GRüße

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            #6
            AW: keine Steuerberechnung trotz positiver Plausibilitätsprüfung

            Hallo,

            ich habe ein ähnlich gelagertes Problem. Ich habe 2 Kinder. Wir machen eine getrennte Veranlagung. In den Zeilen 9 und 10 habe ich leibliches Kind angewählt. Eines der beiden Kinder ist bereits über 18 Jahre, geht aber noch zur Schule. Das Kindergeld wurde mit 1034 € eingetragen. Die Plausibilitätsprüfung ist OK, wenn ich aber eine Steuerberechnung machen will dann kommt eine Fehlermeldung:
            AHW Abbruch-Hinweise
            Für ein Kind wurden keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht.

            Wenn ich die Anlage N für meine Minderjährige Tochter raus nehme, dann ist dieser Fehler weg. sobald ich aber die Anlage N für meine Tochter wieder rein nehme, tritt der Fehler erneut auf. Hat da jemand einen Rat?

            Vielen Dank,
            Marcus

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              #7
              AW: keine Steuerberechnung trotz positiver Plausibilitätsprüfung

              anlage N ? sie meinen vermutlich anlage Kind... was genau wurde denn in Zeile 9 und 10 eingetragen? bei der ehefrau darf nichts angekreuzt sein, die gibt es bei getrennter veranlagung nicht. nur beim steuerpflichtigen ein kreuz bei leiblich in zeile 9 und dann in das textfeld zeile 10 die mutter mit datum dahinter etc.

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                #8
                AW: keine Steuerberechnung trotz positiver Plausibilitätsprüfung

                Hallo,
                auch ich suche seit 3 Std. den Fehler, der sich bei einer getrennten Veranlagung bei der Steuerberechnung ergibt!
                Bei der gemeinsamen Veranlagung keine Probleme.

                AHW Abbruch-Hinweise
                Bei einer getrennten Veranlagung wurden außergewöhnliche Belastungen vor Abzug der zumutbaren
                Belastung eingegeben, nicht jedoch die nur beim Ehegatten zu berücksichtigenden Kinder.

                Wer kann hier helfen??

                viele Grüße

                ablorut

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                  #9
                  AW: keine Steuerberechnung trotz positiver Plausibilitätsprüfung

                  Bei getrennter Veranlagung gibt es leider einige Probleme bei der Steuerberechnung. Um eine korrekte Steuerberechnung durchführen zu können müssen alle Angaben zum anderen Ehegatten (und in diesem Fall zum anderen Elternteil) vorhanden sein.

                  Dafür gibt es noch einmal extra die Anlage "Zusätzliche Angaben", in der noch viele Eintragungen für die getrennte Veranlagung gemacht werden können. Wenn hier alles ausgefüllt wurde

                  Allerdings kann auch mit der aktuellen Version von Elster-Formular nicht jede Fallkonstellation bei getrennten Veranlagungen durchgerechnet werden.

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                    #10
                    AW: keine Steuerberechnung trotz positiver Plausibilitätsprüfung

                    Hallo,

                    vielen Dank für die Antwort; ich habe den Fehler durcg Probieren gefunden; irgendwo mußte bei Kinder eine 1 stehgen.
                    Leider hat Elster keine gescheite Hilfe; ich mußte z. B. erst beim Finanzamt anrufen, um zu klären, daß der "Verlustvortrag aus dem Vorjahr" nicht der Effektenverlust ist.

                    Viele Grüße

                    ablorut

                    Kommentar


                      #11
                      AW: keine Steuerberechnung trotz positiver Plausibilitätsprüfung

                      Bei mir kommt:

                      AHW Abbruch-Hinweise
                      Sie haben eine unzulässige Vertragsnummer eingetragen.
                      DHW Dokumentations-Hinweise
                      Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

                      Vertragsnummern kommen bei mir nur in der Anlage VL und der Anlage AV vor und diese Nummern habe ich geprüft...
                      Woran kann der Fehler liegen?

                      Danke für Antworten.

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                        #12
                        AW: keine Steuerberechnung trotz positiver Plausibilitätsprüfung

                        Gute Nacht:
                        Dieser Thread ist vom Mai 2010!
                        Zuletzt geändert von stiller; 18.02.2011, 21:18. Grund: letzter Eintrag 10/2010
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                          #13
                          AW: keine Steuerberechnung trotz positiver Plausibilitätsprüfung

                          Hallo,
                          ich habe das gleiche Problem. Habe zuerst die Steuererklärung meiner Tochter gemacht
                          und eine korekte Berechnung erhalten.
                          Bei meiner eigenen Erklärung (Zusammenveranlagt mit meiner Frau) sowie dem Vordruck G
                          ist die Plausibilität ok; aber ich erhalte zwei Abbruchhinweise: Nr 07136 und 07156 und
                          aber leider keine Steuerberechnung!! Wer kann mir weiterhelfen??
                          Vorab schon einmal viele Dank für die Hilfe

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