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Fehler Anlage N "Wert 0 ist nicht zulässig" ?

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    Fehler Anlage N "Wert 0 ist nicht zulässig" ?

    Hallo,

    ich habe mich hieer neu angemeldet, nachdem ich tagelang versucht habe meine Steuererklärung über Elster zu machen.

    Folgende Fehlermeldung erscheint andauernd und ich weiß einfach nicht, was ich tun muss, damit das endlich weg geht.

    Bei der "Anlage N" in Zeile 11 ist ein Feld für "Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge. Die Daten werden ja nach meinem Wissen aus meiner Lohnsteuerbescheinigung genomme n, die ich bereits eingetragen hatte.

    Diesen Punkt entnimmt die Software aus Zeile8 der Lohnsteuerbescheinigung: "In 3 enthalten Versorgungsbezüge. Dort steht der Wert: 0,00 auf meinem Zettel.

    Wenn ich aber jetzt auf Daten prüfen klicke erscheint die rote Fehlermeldung: "Fehler im Eingabefeld: Der Wert 0 ist nicht zulässig!"

    Ich verstehe nicht, was ich tun soll, denn ich habe lediglich meine Daten auf dem Papier eins zu eins übernommen. Welchen Wert sollte ich eurer Meinung nach eingeben, damit der Fehler nicht mehr angezeigt wird?

    Ich bitte um schnelle Hilfe!

    #2
    AW: Fehler Anlage N "Wert 0 ist nicht zulässig" ?

    ich habe so ähnliche fehler allerdings inzeile 9 und 10. wenn ich dort nichts reinschreibe also blank dann bekomme ich einen fehler dass mindestens ein feld gefüllt werden muss.
    wenn ich dann null eingebe läuft die plausiprüfung fehlerfrei.
    aber ich kann keine steuerberechnung durchführen da :

    überprüfen Sie bitte erklärte Lohnsteuer, die auf bezüge für mehere jahre entfällt.

    elsetr hotline schreibt mir folgendes :


    der Plausibilitätsfehler ist aufgetreten, weil Sie Angaben in den Zeilen 11-13 getätigt haben. Diese Angaben erfordern eine Eingabe in Zeile 9 oder 10 der Lohnsteuerbescheinigung. Wir bitte Sie daher Ihre Daten mit der vom Arbeitgeber erhaltenen Lohnsteuerbescheinigung abzugleichen und zu korrigieren. Sofern Sie keine anderen Angaben auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung haben, nehmen Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber.
    Ggf. kann der Wert 'Null' eingetragen werden, allerdings ist in diesem Fall keine Steuerberechnung möglich, da der Sachverhalt nicht zulässig ist.

    Also versuche erst mal den wert null zu löschen.
    Vielleicht gehts dann.

    allerdins denke ich dass das elsterprogramm an dieser stelle unter umständen falsch ist zumindest sehr intolerant.

    habe leider schon viel zeit vertan mit dem zeugs. letztes jahr wars einfacher.

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      #3
      AW: Fehler Anlage N "Wert 0 ist nicht zulässig" ?

      wie hier schon haeufig geschrieben wurde: auch wenn auf der gedruckten lohnsteuerbescheinigung nullen stehen, so gehören die NICHT ins formular der lohnsteuerbescheinigung im programm.
      die einzigen zeilen die eine null verkraften sind die fuer steuer/soli/kirchensteuer.

      also, einfach alle nullen aus der lohnsteuerbescheinigung rausloeschen, und auch das jahr unten, wenn es keine versorgungsbezuege gab etc.

      Kommentar


        #4
        AW: Fehler Anlage N "Wert 0 ist nicht zulässig" ?

        Vielen Dank, ich habe es so wie Falzo gemacht und einfach alle Nullen rausgenommen. Jetzt funktioniert es! Vielen vielen Dank!

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