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Örtliche Zuständigkeit?

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    Örtliche Zuständigkeit?

    Hallo Leute,

    ich habe ein Problem: Und zwar mache ich gerade die Steuererklärung fürs Jahr 2009.

    Vom Januar bis einschl. Mai 2009 wohnte ich in München. Ende Mai bin ich nach Dorfen gezogen.

    Vom Juni bis Dezember 2009 wohnte ich in Dorfen.

    Seit Januar 2010 wohne ich wieder in München (Ummeldung Ende Dezember 09, Umzug Anfang Januar 2010).

    Wohin reiche ich die Steuererklärung ein? Nach München oder nach Erding (zuständig für Dorfen)? Oder muss ich zwei Erklärungen machen? Es geht hier u.a. um jeweilige Fahrtkosten, die Umzugskosten usw.

    Bin überfragt, bitte helft mir.

    Danke schon im Voraus!

    Viele Grüße, Martin

    #2
    AW: Örtliche Zuständigkeit?

    Immer da, wo man zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung wohnt.

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      #3
      AW: Örtliche Zuständigkeit?

      Also nachdem ich jetzt in München wohne, muss die Steuererklärung auch nach München, egal wo ich 2009 gewohnt habe? Habe ich das so richtig verstanden?

      Kommentar


        #4
        AW: Örtliche Zuständigkeit?

        JA!

        Gruß
        Stiller
        Gruss (S)stiller
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        Kommentar


          #5
          AW: Örtliche Zuständigkeit?

          Ah okay. Dankeschön an alle =D

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