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haushaltsnahe Dienstleistung

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    haushaltsnahe Dienstleistung

    Bis zu welchem Betrag ist eine auf Rechnung arbeitende Haushaltshilfe absetzbar? Ich bin Rentnerin und zu 100 % behindert. Von dem angegebenen Betrag von € 640 sind mir nur € 128 anerkannt worden. Wer kann mir helfen? Ich danke für evtl. Antworten.

    #2
    AW: haushaltsnahe Dienstleistung

    Da kann Ihnen keiner helfen.

    So steht's im Gesetz.

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      #3
      AW: haushaltsnahe Dienstleistung

      Ich meine im Gesetz gelesen zu haben, dass bis zu € 624 in meinem Fall absetzbar sind. Stimmt das also nicht?

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        #4
        AW: haushaltsnahe Dienstleistung

        Ich glaube dass Du da mehrere Sachen gleichzeitig falsch verstanden hast. Zum ersten finanziert das Finanzamt nicht die Haushaltshilfe, sondern gibt quasi einen "Zuschuss", nämlich in Höhe von 20%, wie es auch bei Dir war.

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          #5
          AW: haushaltsnahe Dienstleistung

          ergaenzend: die 128 Euro entsprechen natürlich den besagten 20% von 640 Euro. und diesen betrag gab/gibt es ja auch direkt steuermindernd...

          nur wenn die in der erklärung angegebenen 640 Euro nicht der tatsaechliche jahresbetrag sind, sondern dort selbständig schon nur 20% eingetragen wurden, hat man beim ausfuellen einen fehler gemacht und sollte sich mal mit dem finanzamt in verbindung setzen ;-)

          mit den früher üblichen Pflege-Pauschbeträgen hat das im übrigen so alles nichts mehr zu tun...

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