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    wo trage ich die Unterhaltskosten für mein Kind ein

    #2
    AW: Kind

    Für gewöhnlich erhalten Sie für ein Kind Kindergeld bzw. haben im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer Anspruch auf einen Kinderfreibetrag. Unterhalt kann steuerlich nur berücksichtigt werden, wenn kein solcher Anspruch besteht. Bei Getrenntleben der Eltern wird das halbe Kindergeld entsprechend angerechnet.

    Aus der Anleitung zur Steuererklärung:
    Haben Sie bedürftige Personen unterhalten, für die niemand Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder hat und die Ihnen oder Ihrem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind, z. B. Eltern, Großeltern und Kinder, können Sie Ihre nachgewiesenen Aufwendungen für jede unterhaltene Person bis zu 7.680 Euro jährlich geltend machen, wenn die unterhaltene Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt.

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