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    Krankengeld

    Hallo zusammen,

    versuche gerade das erste mal meine Steuererklärung selbst zu machen. Ich habe letztes Jahr für 3 Tage Krankengeld erhalten und wollte den Betrag nun im Hauptvordruck Seite 4, Zeile 94 sowie in der Anlage N, Seite 1, Zeile 27 angeben. Wenn ich dann auf die Steuerberechnung gehe kommt der Hinweis

    Überprüfen Sie bitte Ihre Angaben zu den Lohnersatzleistungen auf dem Hauptvordruck und der Anlage
    N (mögliche Doppelerfassung).

    Nur stelle ich mir jetzt die Frage ob ich die Angaben im Hauptvordruck oder in der Anlage N löschen muß??

    #2
    AW: Krankengeld

    Hallo, löschen Sie (ArbeitnehmerIn) Ihre Eintragungen im HAUPTVORDRUCK!
    Dort steht ja auch: . . . soweit nicht in den Zeilen 25 bis 27 der Anlage N eingetragen. Derartige Einkommensersatzleistungen sind z. B. *das* aus der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlte Krankengeld und das Mutterschaftsgeld, *das Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler oder Landwirte erhalten*!
    Mit freundlichen Grüssen
    gez. D. Cremer

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