Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes wo eintragen?

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  • ackibaun
    Benutzer
    • 29.12.2008
    • 79

    #1

    Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes wo eintragen?

    Hallo,

    eine Frage:
    Wenn jemand schon lange arbeitslos ist, und auch schon seit längerer Zeit
    für sich und seine Familie lt. Arbeitsförderungsagentur Leistungen zur Sicherung
    des Lebensunterhaltes erhält:

    Aus meiner Sicht wären Eintragungen lt. meinem Elsterprogramm im

    Hauptvordruck S. 4 Zeile 94 (Einkommensersatzleistungen)

    Anlage N Zeile 27 ' Andere Lohn/Entgeltersatzleistungen'

    möglich. Was ist richtiger bzw. korrekt?

    Vielen Dank für eine Info
  • Falzo
    Neuer Benutzer
    • 12.01.2010
    • 3087

    #2
    AW: Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes wo eintragen?

    Anlage N .

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