Hallo,
kann mir jemand sagen, ob man Unterhaltszahlungen für ein Kind als außergewöhnliche Belastung eintragen kann, habe mal im Internet danach gesucht, da spach man von einem Freibetrag von 1670 Euro, den man sich eintragen kann, wenn ja in welche Anlage.
Habe noch eine Frage zur Anlage Kind , Eltern haben sich ab März vorigen Jahres getrennt, Kind lebt ab März bei der Mutter, muss man die Zeilen 61, 62- 68 69-79 77-86 (Kinderbetreuungskosten) dann genau so wie im Jahr als sie noch gesamsam in einer Wohnung mit dem Kind lebten, natürlch beim gemeinsamen Haushalt, den Zeitraum der Trennung angebend, ausfüllen? Oder gibt es da Unterschiede?
Vielen Dank im vorraus
Heide99
kann mir jemand sagen, ob man Unterhaltszahlungen für ein Kind als außergewöhnliche Belastung eintragen kann, habe mal im Internet danach gesucht, da spach man von einem Freibetrag von 1670 Euro, den man sich eintragen kann, wenn ja in welche Anlage.
Habe noch eine Frage zur Anlage Kind , Eltern haben sich ab März vorigen Jahres getrennt, Kind lebt ab März bei der Mutter, muss man die Zeilen 61, 62- 68 69-79 77-86 (Kinderbetreuungskosten) dann genau so wie im Jahr als sie noch gesamsam in einer Wohnung mit dem Kind lebten, natürlch beim gemeinsamen Haushalt, den Zeitraum der Trennung angebend, ausfüllen? Oder gibt es da Unterschiede?
Vielen Dank im vorraus
Heide99
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