Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nachreichen von Dokumenten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nachreichen von Dokumenten

    Hallo zusammen,

    ich habe Ende Mai meine Lohnsteuererklärung fristgerecht eingereicht. Nun habe ich noch die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters für das Jahr 2009 bekommen. Gern möchte ich die ausgewiesenen haushaltsnahen Dienstleistungen geltend machen.

    Daher meine Frage: Kann ich die Abrechnung meinem bereits eingereichten Antrag elektronisch noch nachreichen, oder muss ich warten, bis ich einen Bescheid erhalte und diesem dann wiedersprechen?

    Würde mich über einen Rat in der Sache freuen!

    Danke & Gruß

    #2
    AW: Nachreichen von Dokumenten

    Spreche mit Deinem Finanzamt!

    Das dürfte die einfachste Lösung sein.

    Diese Frage wäre im Unterforum ElsterFormular,oder Allgemein und Projekt besser aufgehoben, im Forum Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn) ist es total falsch.

    Gruß
    Stiller
    Zuletzt geändert von stiller; 12.06.2010, 02:07.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar

    Lädt...
    X