Hallo zusammen,
ich habe Ende Mai meine Lohnsteuererklärung fristgerecht eingereicht. Nun habe ich noch die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters für das Jahr 2009 bekommen. Gern möchte ich die ausgewiesenen haushaltsnahen Dienstleistungen geltend machen.
Daher meine Frage: Kann ich die Abrechnung meinem bereits eingereichten Antrag elektronisch noch nachreichen, oder muss ich warten, bis ich einen Bescheid erhalte und diesem dann wiedersprechen?
Würde mich über einen Rat in der Sache freuen!
Danke & Gruß
ich habe Ende Mai meine Lohnsteuererklärung fristgerecht eingereicht. Nun habe ich noch die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters für das Jahr 2009 bekommen. Gern möchte ich die ausgewiesenen haushaltsnahen Dienstleistungen geltend machen.
Daher meine Frage: Kann ich die Abrechnung meinem bereits eingereichten Antrag elektronisch noch nachreichen, oder muss ich warten, bis ich einen Bescheid erhalte und diesem dann wiedersprechen?
Würde mich über einen Rat in der Sache freuen!
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