Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2/Zeile 42: Beitragspflichtige Einnahmen i.S.D. deutschen gesetzlichen Rentenversicherung in 2008.
In der Ausfüllhilfe steht folgendesie aus der Tätigkeit erzielten beitragspflichtigen Einnahmen aus 2008 können Sie z. B. aus der Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherung entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Wenn Sie in den Zeilen 44 und 45 Eintragungen vornehmen, haben Sie die beitragspflichtigen Einnahmen für diesen Zeitraum des Bezugs der Entgeltersatzleistungen, des Arbeitslosengeldes II oder des tatsächlichen Entgelts nicht anzugeben.
Bei der Durchschrift von der Sozialversicherung steht nur das Jahresbruttoeinkommen drin sonst nichts.
Also was soll dort eingetragen werden?
In der Ausfüllhilfe steht folgendesie aus der Tätigkeit erzielten beitragspflichtigen Einnahmen aus 2008 können Sie z. B. aus der Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherung entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Wenn Sie in den Zeilen 44 und 45 Eintragungen vornehmen, haben Sie die beitragspflichtigen Einnahmen für diesen Zeitraum des Bezugs der Entgeltersatzleistungen, des Arbeitslosengeldes II oder des tatsächlichen Entgelts nicht anzugeben.
Bei der Durchschrift von der Sozialversicherung steht nur das Jahresbruttoeinkommen drin sonst nichts.
Also was soll dort eingetragen werden?
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