Hat dein Arbeitgeber denn laufend Lohnsteuer in 2019 einbehalten? Müsste ja auf deinen Gehaltsmitteilungen stehen.
Du schreibst ja, dass du deine ESt-Erklärung abgegeben hast. Hast du denn auch Werte für Bruttoarbeitslohn und vom Arbeitgeber einbehaltete LSt eingetragen? Und wenn ja, woher hast du die Werte genommen?
Ich frag mal vor folgendem Hintergrund: Soll ja vorkommen, dass der Arbeitgeber übermitteln muss, aber aus irgendeinem Grund die LSt-Bescheinigung nicht übermittelt hat. Das passiert auch unabsichtlich (kein Scherz). Und dann sitzt da jemand im Finanzamt, will deine Daten einspielen und findet nichts. Es kann durchaus sein, dass dein Amt deshalb den Ausdruck von dir will.
Ich würde einfach mal freundlich um Fristverlängerung dafür bitten und nachfragen. Das ist ja keine große Sache. Nur eine Formalität.
Charlie24 liegt da völlig richtig: Eigentlich muss dein Arbeitgeber bis Ende Februar 2020 die Bescheinigung für 2019 abgeschickt haben. Gleichwohl sind die Portale noch offen. Sollte er das also nicht getan haben, kann er das noch nachholen. Mir sind diverse Fälle bekannt, bei denen der Arbeitgeber fest davon ausgegangen ist, dass die Bescheinigung raus ist, sie es am Ende aber doch nicht wahr. Klar, eigentlich sieht man das auf dem Ausdruck (da steht dann sowas wie "Entwurf" bei "Absendedatum / Übermittlungsdatum". Und das ist eher ein Zeichen für: Es hat nicht geklappt).
Selbst für den Fall, dass dein Arbeitgeber nicht richtig übermittelt hat und das nachholt: Kläre das mit dem Amt. Klingt für mich wirklich nach einer Kleinigkeit. "Wie soll ich jemanden veranlagen, ohne dass mir Werte vorliegen?"
Du schreibst ja, dass du deine ESt-Erklärung abgegeben hast. Hast du denn auch Werte für Bruttoarbeitslohn und vom Arbeitgeber einbehaltete LSt eingetragen? Und wenn ja, woher hast du die Werte genommen?
Ich frag mal vor folgendem Hintergrund: Soll ja vorkommen, dass der Arbeitgeber übermitteln muss, aber aus irgendeinem Grund die LSt-Bescheinigung nicht übermittelt hat. Das passiert auch unabsichtlich (kein Scherz). Und dann sitzt da jemand im Finanzamt, will deine Daten einspielen und findet nichts. Es kann durchaus sein, dass dein Amt deshalb den Ausdruck von dir will.
Ich würde einfach mal freundlich um Fristverlängerung dafür bitten und nachfragen. Das ist ja keine große Sache. Nur eine Formalität.
Charlie24 liegt da völlig richtig: Eigentlich muss dein Arbeitgeber bis Ende Februar 2020 die Bescheinigung für 2019 abgeschickt haben. Gleichwohl sind die Portale noch offen. Sollte er das also nicht getan haben, kann er das noch nachholen. Mir sind diverse Fälle bekannt, bei denen der Arbeitgeber fest davon ausgegangen ist, dass die Bescheinigung raus ist, sie es am Ende aber doch nicht wahr. Klar, eigentlich sieht man das auf dem Ausdruck (da steht dann sowas wie "Entwurf" bei "Absendedatum / Übermittlungsdatum". Und das ist eher ein Zeichen für: Es hat nicht geklappt).
Selbst für den Fall, dass dein Arbeitgeber nicht richtig übermittelt hat und das nachholt: Kläre das mit dem Amt. Klingt für mich wirklich nach einer Kleinigkeit. "Wie soll ich jemanden veranlagen, ohne dass mir Werte vorliegen?"
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