Lohnsteuerbescheinigung 2017 nicht erstellt?

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
    .....Das hat er angeblich schon getan, aber ich werde jetzt dem Bekannten zur Weitergabe an seinen Mandanten nochmal einen kleinen Text aufsetzen, mit dem dieser die Bescheinigung anfordern kann...
    Hallo berend47533,

    je nach verwendetem Lohnprogramm ist es möglich Lohnsteuerbescheinigungen für den AN auszustellen, ohne das diese elektronisch übermittelt worden sind, das kann man am Ausdruck nachprüfen und das FA kann dem AG Druck machen die elektronische Übermittlung nachzuholen.
    Ausnahmen wären nur eine genehmigte Härtefallregelung für den AG -> aber der AN hat den Anspruch darauf (siehe oben).

    Tschüß

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung und die Aushändigung einer Kopie an den Arbeitnehmer dürfte auch arbeitsrechtlich einklagbar sein.
    Vielen Dank nochmals für den Hinweis an dieser Stelle. Mal sehen, wie die Sache sich entwickelt.

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  • Picard777
    antwortet
    Die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung und die Aushändigung einer Kopie an den Arbeitnehmer dürfte auch arbeitsrechtlich einklagbar sein.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn der dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, ist es schon klar, dass der Mandant keinen Ausdruck erhalten hat.
    Anfangs dachte ich noch, der AN hätte das Papier verwurschtelt, da habe ich dem AN wohl Unrecht getan.
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Der Arbeitnehmer kann den früheren AG auffordern, die Lohnsteuerbescheinigung für 2017 endlich zu erstellen.
    Das hat er angeblich schon getan, aber ich werde jetzt dem Bekannten zur Weitergabe an seinen Mandanten nochmal einen kleinen Text aufsetzen, mit dem dieser die Bescheinigung anfordern kann. Am besten mit Fristsetzung? 2 Wochen oder so?
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    wenn das deutsche Betriebsstättenfinanzamt die Erfüllung der lohnsteuerlichen Verpflichtungen durch den AG überprüft.
    Das hört sich nach viel Spaß an, ist nur die Frage für wen.

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  • Charlie24
    antwortet
    ... der Arbeitgeber hat eine solche Lohnsteuerbescheinigung 2017 anscheinend nicht ausgestellt.
    Die Verpflichtung zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bis spätestens Ende Februar des Folgejahres trifft den Arbeitgeber.

    Wenn der dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, ist es schon klar, dass der Mandant keinen Ausdruck erhalten hat. Der Arbeitnehmer kann

    den früheren AG auffordern, die Lohnsteuerbescheinigung für 2017 endlich zu erstellen. Wenn er dem nicht nachkommt, wäre es am einfachsten,

    wenn das deutsche Betriebsstättenfinanzamt die Erfüllung der lohnsteuerlichen Verpflichtungen durch den AG überprüft.

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  • Gast
    Ein Gast erstellte das Thema Lohnsteuerbescheinigung 2017 nicht erstellt?.

    Lohnsteuerbescheinigung 2017 nicht erstellt?

    Tach,

    ich hatte ja bereits in einem anderen Thema wegen des Bekannten aus NL angefragt, der für seinen Mandanten eine Steuererklärung in DE machen will. Die Steuererklärung wurde nun erstellt und abgegeben, allerdings hatte der Mandant für die deutschen Einkünfte keine Lohnsteuerbescheinigung 2017, deshalb wurden von der letzten Gehaltsabrechnung die Werte übernommen.

    Nun geht bei dem Bekannten in NL ein Schreiben des deutschen Finanzamts ein, er möge doch bitte die Lohnsteuerbescheinigung 2017 nachreichen. Der besseren Verständigung wegen habe ich heute bei dem Finanzamt angerufen, und es stellt sich heraus, dass dem Finanzamt keine Lohnsteuerbescheinigung 2017 vorliegt, oder anders, der Arbeitgeber hat eine solche Lohnsteuerbescheinigung 2017 anscheinend nicht ausgestellt.

    Was kann jetzt noch getan werden?
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