Lohnsteuerbescheinigung 2017 nicht erstellt?

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  • Picard777
    antwortet
    Ob er deutscher Staatsangehöriger ist oder Vulkanier, ist doch Jacke wie Hose. Die entscheidende Frage ist, ob der Vulkanier (auch) einen Wohnsitz in Deutschland hat ...

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    ja es ist die Id.-Nummer die das BZSt verschickt.
    Alles klar, vielen Dank.
    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Die Zusendung per Post oder persönlichen Übergabe an den AN liegt ja in der Pflicht des Arbeitgebers
    Klar, nur ist der AG dieser Pflicht bisher ja nicht nachgekommen, deshalb auch dieser ganze Zirkus. Ich werde mich dann nochmal mit dem Betriebsstätten-Finanzamt in Verbindung setzen.

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
    Damit ist die Steuer-ID gemeint? Und wenn es die nicht gibt, weil es sich z. B. um einen Staatsangehörigen eines anderen EU-Landes handelt, wie kommt der dann an seine Bescheinigungen? Kriegt der die per Post zugeschickt?
    Hallo berend47533,

    ja es ist die Id.-Nummer die das BZSt verschickt.
    Die Zusendung per Post oder persönlichen Übergabe an den AN liegt ja in der Pflicht des Arbeitgebers.

    Tschüß

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    eine Registrierung mit deiner persönlichen Identifikationsnummer sollte das Problem lösen.
    Damit ist die Steuer-ID gemeint? Und wenn es die nicht gibt, weil es sich z. B. um einen Staatsangehörigen eines anderen EU-Landes handelt, wie kommt der dann an seine Bescheinigungen? Kriegt der die per Post zugeschickt?

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo berend47533,

    eine Registrierung mit deiner persönlichen Identifikationsnummer sollte das Problem lösen.

    Tschüß

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    das kann aber ein Weilchen dauern ... da für den Bescheinigungsabruf alle Daten auf separaten Servern zur Verfügung gestellt werden.
    Der Bescheinigungs-Abruf ist ja derzeit etwas ins Stocken geraten, deshalb wollte ich mal nachsehen, ob die Lohnsteuer-Bescheinigung für 2017 schon da ist (sollte nach Auskunft des Betriebsstätten-Finanzamtes jetzt kommen). Aber, MEIN ELSTER sagt mir, dass ich keine Berechtigung habe, die Bescheinigungen abzurufen, denn
    Zitat von ELSTER
    Voraussetzung ist eine Registrierung mit Ihrer Identifikationsnummer oder Organisations-Steuernummer. Eine Registrierung mit persönlicher Steuernummer ist nicht ausreichend.
    Der Elster-Zugang ist vor längerer Zeit angelegt worden, kann es daran liegen? Und was müsste passieren, damit der Bescheinigungs-Abruf ermöglicht wird?

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo berend47533,

    das kann aber ein Weilchen dauern, Voraussetzung die Bescheinigung wird elektronisch übermittelt, dann Verarbeitungsprotokoll abgeholt und dann dfauert es nocvh paar Tage, da für den Bescheinigungsabruf alle Daten auf separaten Servern zur Verfügung gestellt werden.

    Tschüß

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    wenn der Bescheinigungsabruf freigeschaltet ist bzw. der Steuerberater eine Vollmacht hat.
    Ist beides der Fall, dann warten wir mal ab, was sich da in den nächsten Tagen tut. Also vielen Dank nochmal für die schnelle Rückmeldung!

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  • Charlie24
    antwortet
    Ja, die lässt sich als PDF herunterladen, allerdings nur dann, wenn der Bescheinigungsabruf freigeschaltet ist bzw. der Steuerberater eine Vollmacht hat.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Bescheinigungen für das Jahr 2017 werden bis Ende dieses Jahres noch zum Abruf bereitgestellt.
    Die wird dann also auf Mein Elster zu finden sein, nehme ich an. Denn es kann sein, dass der AN keine deutsche Postanschrift hat, dann könnten wir die runterladen und ihm anderweitig zukommen lassen.

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  • Charlie24
    antwortet
    Eigentlich musst du einen Ausdruck bekommen. Bescheinigungen für das Jahr 2017 werden bis Ende dieses Jahres noch zum Abruf bereitgestellt.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    wäre es am einfachsten, wenn das deutsche Betriebsstättenfinanzamt die Erfüllung der lohnsteuerlichen Verpflichtungen durch den AG überprüft.
    Nach langem Suchen haben wir vor einigen Tagen das zuständige Betriebsstättenfinanzamt herausgefunden, die haben den AG jetzt aufgefordert, die Lohnsteuerbescheinigung abzugeben. So weit, so gut erstmal.


    Wenn nun die Lohnsteuerbescheinigung abgegeben wird, erscheint die dann auch in Mein Elster, so dass der Arbeitnehmer (oder der Steuerberater) sich die runterladen könnte? Oder kriegt nur das Finanzamt eine Ausführung? Weiß jemand mehr?

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    ....
    Die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung muss aber angestoßen werden und die Verarbeitungsprotokolle müssen auch abgerufen werden.
    Da kann immer etwas schief gehen.....
    Hallo,

    das Problem, dass Arbeitgeber ihre Protokolle nicht abholen kommt immer wieder mal vor.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn ich mich nicht täusche, ist dieses Lexware sehr verbreitet, ich kann mir deshalb fast gar nicht vorstellen, dass die Übermittlung nicht elektronisch erfolgt ist
    Die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung muss aber angestoßen werden und die Verarbeitungsprotokolle müssen auch abgerufen werden.

    Da kann immer etwas schief gehen.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    je nach verwendetem Lohnprogramm
    Guter Hinweis. Ich habe mal nachgesehen, der AG hat das Programm Lexware Lohn + Gehalts Plus verwendet. Wenn ich mich nicht täusche, ist dieses Lexware sehr verbreitet, ich kann mir deshalb fast gar nicht vorstellen, dass die Übermittlung nicht elektronisch erfolgt ist. Und natürlich ist es sehr merkwürdig, dass weder der AN noch das Finanzamt eine Unterlage haben. Vielen Dank an Dich für diese weitere Information, ich bin gespannt, wie die Sache ausgeht.

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