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Lohnsteuerbescheinigung 2017 nicht erstellt?

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    Lohnsteuerbescheinigung 2017 nicht erstellt?

    Tach,

    ich hatte ja bereits in einem anderen Thema wegen des Bekannten aus NL angefragt, der für seinen Mandanten eine Steuererklärung in DE machen will. Die Steuererklärung wurde nun erstellt und abgegeben, allerdings hatte der Mandant für die deutschen Einkünfte keine Lohnsteuerbescheinigung 2017, deshalb wurden von der letzten Gehaltsabrechnung die Werte übernommen.

    Nun geht bei dem Bekannten in NL ein Schreiben des deutschen Finanzamts ein, er möge doch bitte die Lohnsteuerbescheinigung 2017 nachreichen. Der besseren Verständigung wegen habe ich heute bei dem Finanzamt angerufen, und es stellt sich heraus, dass dem Finanzamt keine Lohnsteuerbescheinigung 2017 vorliegt, oder anders, der Arbeitgeber hat eine solche Lohnsteuerbescheinigung 2017 anscheinend nicht ausgestellt.

    Was kann jetzt noch getan werden?

    #2
    ... der Arbeitgeber hat eine solche Lohnsteuerbescheinigung 2017 anscheinend nicht ausgestellt.
    Die Verpflichtung zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bis spätestens Ende Februar des Folgejahres trifft den Arbeitgeber.

    Wenn der dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, ist es schon klar, dass der Mandant keinen Ausdruck erhalten hat. Der Arbeitnehmer kann

    den früheren AG auffordern, die Lohnsteuerbescheinigung für 2017 endlich zu erstellen. Wenn er dem nicht nachkommt, wäre es am einfachsten,

    wenn das deutsche Betriebsstättenfinanzamt die Erfüllung der lohnsteuerlichen Verpflichtungen durch den AG überprüft.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn der dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, ist es schon klar, dass der Mandant keinen Ausdruck erhalten hat.
      Anfangs dachte ich noch, der AN hätte das Papier verwurschtelt, da habe ich dem AN wohl Unrecht getan.
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Der Arbeitnehmer kann den früheren AG auffordern, die Lohnsteuerbescheinigung für 2017 endlich zu erstellen.
      Das hat er angeblich schon getan, aber ich werde jetzt dem Bekannten zur Weitergabe an seinen Mandanten nochmal einen kleinen Text aufsetzen, mit dem dieser die Bescheinigung anfordern kann. Am besten mit Fristsetzung? 2 Wochen oder so?
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      wenn das deutsche Betriebsstättenfinanzamt die Erfüllung der lohnsteuerlichen Verpflichtungen durch den AG überprüft.
      Das hört sich nach viel Spaß an, ist nur die Frage für wen.

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        #4
        Die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung und die Aushändigung einer Kopie an den Arbeitnehmer dürfte auch arbeitsrechtlich einklagbar sein.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung und die Aushändigung einer Kopie an den Arbeitnehmer dürfte auch arbeitsrechtlich einklagbar sein.
          Vielen Dank nochmals für den Hinweis an dieser Stelle. Mal sehen, wie die Sache sich entwickelt.

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            #6
            Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
            .....Das hat er angeblich schon getan, aber ich werde jetzt dem Bekannten zur Weitergabe an seinen Mandanten nochmal einen kleinen Text aufsetzen, mit dem dieser die Bescheinigung anfordern kann...
            Hallo berend47533,

            je nach verwendetem Lohnprogramm ist es möglich Lohnsteuerbescheinigungen für den AN auszustellen, ohne das diese elektronisch übermittelt worden sind, das kann man am Ausdruck nachprüfen und das FA kann dem AG Druck machen die elektronische Übermittlung nachzuholen.
            Ausnahmen wären nur eine genehmigte Härtefallregelung für den AG -> aber der AN hat den Anspruch darauf (siehe oben).

            Tschüß

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              #7
              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              je nach verwendetem Lohnprogramm
              Guter Hinweis. Ich habe mal nachgesehen, der AG hat das Programm Lexware Lohn + Gehalts Plus verwendet. Wenn ich mich nicht täusche, ist dieses Lexware sehr verbreitet, ich kann mir deshalb fast gar nicht vorstellen, dass die Übermittlung nicht elektronisch erfolgt ist. Und natürlich ist es sehr merkwürdig, dass weder der AN noch das Finanzamt eine Unterlage haben. Vielen Dank an Dich für diese weitere Information, ich bin gespannt, wie die Sache ausgeht.

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                #8
                Wenn ich mich nicht täusche, ist dieses Lexware sehr verbreitet, ich kann mir deshalb fast gar nicht vorstellen, dass die Übermittlung nicht elektronisch erfolgt ist
                Die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung muss aber angestoßen werden und die Verarbeitungsprotokolle müssen auch abgerufen werden.

                Da kann immer etwas schief gehen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  ....
                  Die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung muss aber angestoßen werden und die Verarbeitungsprotokolle müssen auch abgerufen werden.
                  Da kann immer etwas schief gehen.....
                  Hallo,

                  das Problem, dass Arbeitgeber ihre Protokolle nicht abholen kommt immer wieder mal vor.

                  Tschüß

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    wäre es am einfachsten, wenn das deutsche Betriebsstättenfinanzamt die Erfüllung der lohnsteuerlichen Verpflichtungen durch den AG überprüft.
                    Nach langem Suchen haben wir vor einigen Tagen das zuständige Betriebsstättenfinanzamt herausgefunden, die haben den AG jetzt aufgefordert, die Lohnsteuerbescheinigung abzugeben. So weit, so gut erstmal.


                    Wenn nun die Lohnsteuerbescheinigung abgegeben wird, erscheint die dann auch in Mein Elster, so dass der Arbeitnehmer (oder der Steuerberater) sich die runterladen könnte? Oder kriegt nur das Finanzamt eine Ausführung? Weiß jemand mehr?

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                      #11
                      Eigentlich musst du einen Ausdruck bekommen. Bescheinigungen für das Jahr 2017 werden bis Ende dieses Jahres noch zum Abruf bereitgestellt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Bescheinigungen für das Jahr 2017 werden bis Ende dieses Jahres noch zum Abruf bereitgestellt.
                        Die wird dann also auf Mein Elster zu finden sein, nehme ich an. Denn es kann sein, dass der AN keine deutsche Postanschrift hat, dann könnten wir die runterladen und ihm anderweitig zukommen lassen.

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                          #13
                          Ja, die lässt sich als PDF herunterladen, allerdings nur dann, wenn der Bescheinigungsabruf freigeschaltet ist bzw. der Steuerberater eine Vollmacht hat.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            wenn der Bescheinigungsabruf freigeschaltet ist bzw. der Steuerberater eine Vollmacht hat.
                            Ist beides der Fall, dann warten wir mal ab, was sich da in den nächsten Tagen tut. Also vielen Dank nochmal für die schnelle Rückmeldung!

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                              #15
                              Hallo berend47533,

                              das kann aber ein Weilchen dauern, Voraussetzung die Bescheinigung wird elektronisch übermittelt, dann Verarbeitungsprotokoll abgeholt und dann dfauert es nocvh paar Tage, da für den Bescheinigungsabruf alle Daten auf separaten Servern zur Verfügung gestellt werden.

                              Tschüß

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