Lohnsteuerbescheinigung 2017 nicht erstellt?
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Ob er deutscher Staatsangehöriger ist oder Vulkanier, ist doch Jacke wie Hose. Die entscheidende Frage ist, ob der Vulkanier (auch) einen Wohnsitz in Deutschland hat ...
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Ein Gast antworteteAlles klar, vielen Dank.Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenja es ist die Id.-Nummer die das BZSt verschickt.Klar, nur ist der AG dieser Pflicht bisher ja nicht nachgekommen, deshalb auch dieser ganze Zirkus. Ich werde mich dann nochmal mit dem Betriebsstätten-Finanzamt in Verbindung setzen.Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenDie Zusendung per Post oder persönlichen Übergabe an den AN liegt ja in der Pflicht des Arbeitgebers
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Hallo berend47533,Zitat von berend47533 Beitrag anzeigenDamit ist die Steuer-ID gemeint? Und wenn es die nicht gibt, weil es sich z. B. um einen Staatsangehörigen eines anderen EU-Landes handelt, wie kommt der dann an seine Bescheinigungen? Kriegt der die per Post zugeschickt?
ja es ist die Id.-Nummer die das BZSt verschickt.
Die Zusendung per Post oder persönlichen Übergabe an den AN liegt ja in der Pflicht des Arbeitgebers.
Tschüß
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Ein Gast antworteteDamit ist die Steuer-ID gemeint? Und wenn es die nicht gibt, weil es sich z. B. um einen Staatsangehörigen eines anderen EU-Landes handelt, wie kommt der dann an seine Bescheinigungen? Kriegt der die per Post zugeschickt?Zitat von holzgoe Beitrag anzeigeneine Registrierung mit deiner persönlichen Identifikationsnummer sollte das Problem lösen.
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Hallo berend47533,
eine Registrierung mit deiner persönlichen Identifikationsnummer sollte das Problem lösen.
Tschüß
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Ein Gast antworteteDer Bescheinigungs-Abruf ist ja derzeit etwas ins Stocken geraten, deshalb wollte ich mal nachsehen, ob die Lohnsteuer-Bescheinigung für 2017 schon da ist (sollte nach Auskunft des Betriebsstätten-Finanzamtes jetzt kommen). Aber, MEIN ELSTER sagt mir, dass ich keine Berechtigung habe, die Bescheinigungen abzurufen, dennZitat von holzgoe Beitrag anzeigendas kann aber ein Weilchen dauern ... da für den Bescheinigungsabruf alle Daten auf separaten Servern zur Verfügung gestellt werden.Der Elster-Zugang ist vor längerer Zeit angelegt worden, kann es daran liegen? Und was müsste passieren, damit der Bescheinigungs-Abruf ermöglicht wird?Zitat von ELSTERVoraussetzung ist eine Registrierung mit Ihrer Identifikationsnummer oder Organisations-Steuernummer. Eine Registrierung mit persönlicher Steuernummer ist nicht ausreichend.
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Hallo berend47533,
das kann aber ein Weilchen dauern, Voraussetzung die Bescheinigung wird elektronisch übermittelt, dann Verarbeitungsprotokoll abgeholt und dann dfauert es nocvh paar Tage, da für den Bescheinigungsabruf alle Daten auf separaten Servern zur Verfügung gestellt werden.
Tschüß
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Ein Gast antworteteIst beides der Fall, dann warten wir mal ab, was sich da in den nächsten Tagen tut. Also vielen Dank nochmal für die schnelle Rückmeldung!Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenwenn der Bescheinigungsabruf freigeschaltet ist bzw. der Steuerberater eine Vollmacht hat.
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Ja, die lässt sich als PDF herunterladen, allerdings nur dann, wenn der Bescheinigungsabruf freigeschaltet ist bzw. der Steuerberater eine Vollmacht hat.
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Ein Gast antworteteDie wird dann also auf Mein Elster zu finden sein, nehme ich an. Denn es kann sein, dass der AN keine deutsche Postanschrift hat, dann könnten wir die runterladen und ihm anderweitig zukommen lassen.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenBescheinigungen für das Jahr 2017 werden bis Ende dieses Jahres noch zum Abruf bereitgestellt.
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Eigentlich musst du einen Ausdruck bekommen. Bescheinigungen für das Jahr 2017 werden bis Ende dieses Jahres noch zum Abruf bereitgestellt.
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Ein Gast antworteteNach langem Suchen haben wir vor einigen Tagen das zuständige Betriebsstättenfinanzamt herausgefunden, die haben den AG jetzt aufgefordert, die Lohnsteuerbescheinigung abzugeben. So weit, so gut erstmal.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenwäre es am einfachsten, wenn das deutsche Betriebsstättenfinanzamt die Erfüllung der lohnsteuerlichen Verpflichtungen durch den AG überprüft.
Wenn nun die Lohnsteuerbescheinigung abgegeben wird, erscheint die dann auch in Mein Elster, so dass der Arbeitnehmer (oder der Steuerberater) sich die runterladen könnte? Oder kriegt nur das Finanzamt eine Ausführung? Weiß jemand mehr?
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Hallo,Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen....
Die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung muss aber angestoßen werden und die Verarbeitungsprotokolle müssen auch abgerufen werden.
Da kann immer etwas schief gehen.....
das Problem, dass Arbeitgeber ihre Protokolle nicht abholen kommt immer wieder mal vor.
Tschüß
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Die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung muss aber angestoßen werden und die Verarbeitungsprotokolle müssen auch abgerufen werden.Wenn ich mich nicht täusche, ist dieses Lexware sehr verbreitet, ich kann mir deshalb fast gar nicht vorstellen, dass die Übermittlung nicht elektronisch erfolgt ist
Da kann immer etwas schief gehen.
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Ein Gast antworteteGuter Hinweis. Ich habe mal nachgesehen, der AG hat das Programm Lexware Lohn + Gehalts Plus verwendet. Wenn ich mich nicht täusche, ist dieses Lexware sehr verbreitet, ich kann mir deshalb fast gar nicht vorstellen, dass die Übermittlung nicht elektronisch erfolgt ist. Und natürlich ist es sehr merkwürdig, dass weder der AN noch das Finanzamt eine Unterlage haben. Vielen Dank an Dich für diese weitere Information, ich bin gespannt, wie die Sache ausgeht.Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenje nach verwendetem Lohnprogramm
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