Zitat von berend47533
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je nach verwendetem Lohnprogramm ist es möglich Lohnsteuerbescheinigungen für den AN auszustellen, ohne das diese elektronisch übermittelt worden sind, das kann man am Ausdruck nachprüfen und das FA kann dem AG Druck machen die elektronische Übermittlung nachzuholen.
Ausnahmen wären nur eine genehmigte Härtefallregelung für den AG -> aber der AN hat den Anspruch darauf (siehe oben).
Tschüß

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