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Plausifehler bei Kinderbetreuungskosten

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    Plausifehler bei Kinderbetreuungskosten

    Hallo zusammen,
    bei der Plausibilitätsprüfung, kommt der Fehler:

    Anlage Kind: Die Summe der Gesamtaufwendungen muss mit der Summe der einzelnen Aufwendungen übereinstimmen! Bei den einzelnen Aufwendungen wird jeweils nur das erste Feld markiert.

    Ich hab nur bei (61) Dienstl. Kindergarten, Adresse, 0101 3112 dann 800€ eingeben.

    Danke!

    #2
    AW: Plausifehler bei Kinderbetreuungskosten

    Dann fehlen noch die Angaben, bei wem die Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden sollen. Also die Angaben zu den beiden Elternteilen (Zeilen 62-68 und 69-76), bzw. nur zu einem Elternteil, wenn es sich nicht um eine Zusammenveranlagung handelt.

    Dann muss in den Zeilen 77-86 noch eingetragen werden, als was die Kinderbetreuungskosten abgezogen werden sollen (Betriebsausgaben, Werbungskosten)

    Und letztendlich in Zeile 87 noch die Angaben, wann das Kind zum eigenen bzw. gemeinsamen Haushalt gehört hat.

    Ja, die Anlage ist "etwas" verwirrend, aber wenn man einmal alle Angaben drin hat, kann man die Anlage ja im nächsten Jahr wieder als Vorlage einbinden.

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      #3
      AW: Plausifehler bei Kinderbetreuungskosten

      Hallo!

      Meine Frau zahlte Unterhalt für die Tochter, die bei Ihrem er. mehr oder weniger lebt. Also haben wir nur Zeile 61; 88 und 89 eingetragen, weil ja alle anderen Punkte nicht zu treffen.

      Auch wenn wir alles ankreuzen geht der Fehler nicht weck.


      Carsten

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        #4
        AW: Plausifehler bei Kinderbetreuungskosten

        unterhalt sind keine betreuungskosten...

        oder etwas ausfuehrlicher: wenn das kind beim anderen elternteil lebt wieso wollen sie bzw. ihre frau betreuungskosten geltend machen?
        die kosten kann nur ansetzen, wer überhaupt anspruch auf betreuung des kindes hat und natürlich auch tatsächlich die kosten getragen hat.

        kindesunterhalt ist nicht von der steuer absetzbar, dafuer haben sie bzw. vielmehr ihre frau allerdings anspruch auf das halbe kindergeld (soweit nicht bereits mit dem unterhalt verrechnet) oder falls günstiger den halben kinderfreibetrag.
        Zuletzt geändert von Falzo; 05.11.2010, 19:55.

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          #5
          AW: Plausifehler bei Kinderbetreuungskosten

          Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
          Ja, die Anlage ist "etwas" verwirrend, aber wenn man einmal alle Angaben drin hat, kann man die Anlage ja im nächsten Jahr wieder als Vorlage einbinden.
          tag zusammen, folgendes problem: ich habe KEINE kinderbetreuungskosten im jahr 2009 mehr gehabt, im vorjahr waren es noch welche. bei der plausibilitätsprüfung springt es immer auf rot, obwohl ich in zeilen 61 und 90 nichts eingetragen habe, bzw. den wert "null".

          in zeile 88 habe ich vom 01.01. bis 31.12. eingetragen bei "es bestand kein gemeinsamer haushalt der elternteile" und "das kind gehörte zu meinem haushalt".

          seit einer stunde versuche ich diesen fehler zu beheben, wenn mir jemand sagen könnte, was ich falsch eintrage, wäre ich wirklich dankbar. oder soll dort etwa der kinderfreibetrag irgendwo rein? *verzweifel*

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            #6
            AW: Plausifehler bei Kinderbetreuungskosten

            äh, sorry. es geht natürlich um anlage kind, seite 3.

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              #7
              AW: Plausifehler bei Kinderbetreuungskosten

              es ist in Ihrem falle schlicht falsch, die zeile 88 auszufüllen ;-)

              wenn es keine Betreuungskosten abzusetzen gab, ist in Zeile 88 auch nichts einzutragen, denn das bezieht sich ausschliesslich darauf.

              mit dem Kinderfreibetrag hat das alles nichts zu tun, der wird auch nirgends eingetragen, sondern ggf. automatisch in der berechnung berücksichtigt (Günstigerprüfung).

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