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Problem Erstattung Abgeltungssteuer, Altverluste

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    Problem Erstattung Abgeltungssteuer, Altverluste

    Liebe Elster-Gemeinde,

    ich habe ein Riesenproblem. Trotz Beantragung der Verrechnung der in 2009 gemachten Neugewinne mit Altverlusten nach der in §23 geltenden Rechtslage (Zeile 59 KAP) wird mir die gezahlte Abgeltungssteuer nicht erstattet. Die Nachfrage beim FA ergab lediglich, dass man sich mit der Abgeltungssteuer noch nicht so gut auskenne und "mal schaue".

    Vielleicht mache ich auch was falsch - nachfolgend der Fall exemplarisch dargestellt (bei fehlenden Angaben bitte Frage).

    1.) Altverluste (Verlustvortrag) zum 31.12.2008 (vom FA festgestellt): 5000 Euro
    2.) Kapitalerträge 2009: 6000 Euro (Zeile 7 KAP)
    3.) gezahlte Kapitalertragssteuer; 1100 Euro (Zeile 49 KAP), hiervon 500 Euro auf Zinsen und Dividenden und 600 Euro auf Aktien und Zertifikate

    Nach meinem Rechts-Verständnis sind die gezahlten Steuern auf Zinsen und Dividenden nicht verrechenbar (hier: 500 Euro). Allerdings muss meines Erachtens nach der aktuellen Rechtslage der Betrag von 600 Euro erstattet werden, oder?

    Kann mir jemand helfen?

    Tausend Dank im voraus!

    Mike

    #2
    AW: Problem Erstattung Abgeltungssteuer, Altverluste

    Ich habe 500 € normale Zinsen/Dividenden und 9.500 € aus Aktien-Veräußerungen.
    Meine Bank bescheinigt mir:

    Zeile 7 Höhe Kapitalerträge = 10.000 €
    Zeile 8 Gewinn Kapitalerträge § 20 Abs. 2 EStG = 9.500 €
    Zeile 9 Gewinne aus Aktienveräußerungen = 9.500 €
    Zeile 49: Kapitalertragsteuer
    Zeile 50: Solidaritätszuschlag

    Mein Altverlust vom 31.12.2008 wurde wie beantragt mit dem in 2009 erzielten Gewinn verrechnet.

    Wird keine Zeile 8 bzw. 9 bedient, kann das Verarbeitungsprogramm vom Finanzamt nicht erkennen, dass es sich teilweise auch um Veräußerungsgewinne von Wertpapieren handelt. Entsprechend wird nichts automatisch verrechnet.

    . . .
    Die Nachfrage beim FA ergab lediglich, dass man sich mit der Abgeltungssteuer noch nicht so gut auskenne und "mal schaue".
    . . .

    Wer behauptet das er sich mit der Abgeltungssteuer gut auskenne, der hat sich noch nicht genug damit beschäftigt. Nach wie vor gibt es Probleme mit dem gesamten Themengebiet. Programmiertechnische zum einen, die ersten "Verfassungsrechtlich bedenklichen Einsprüche" liegen im Zusammenhang mit versagten Werbungskosten auch schon vor.

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      #3
      AW: Problem Erstattung Abgeltungssteuer, Altverluste

      @Aron danke fuer die Infos - so hatte ich das auch verstanden.

      Alle Zeilen (inkl. 8,9) sind bei mir ordnungsgemaess ausgefuellt. Trotzdem sagt mir das Finanzamt, dass sie technische Probleme mit solchen Faellen habe und den Fall etwaig zurueckstellen. Verstehe ich nicht - Abgeltunsgsteuer gibt es jetzt seit 1,5 Jahren und es scheint bei Dir ja auch zu funktionieren! Unglaublich

      Ich frage mich weiterhin zweierlei Dinge:

      1.) Zwar sind in Zeile 9 die Gewinne aus Aktienverauesserungen aufgefuehrt - allerdings weiss ich nicht, wie das FA die Gewinne aus zB Zertifikaten herausrechnet sollte, die ja auch verrechenbar sind (wobei hier in BW ja nicht einmal ersteres funktioniert)?
      2.) Habe jetzt in einen Brief den faelligen Betrag auseinanderdividiert und per Fax zugeschickt. Ist ein Schreiben per Fax rechtsmaessig legitim i.s.V. Einspruch zum Steuerbescheid?

      Gruesse

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        #4
        AW: Problem Erstattung Abgeltungssteuer, Altverluste

        @Mike12345
        Die Programme zur "Jahresveranlagung zur Einkommensteuer" werden in der Regel so Ende Januar - Anfang Februar des Folgejahres immer freigegeben. Dieses Jahr war es wesentlich später. Also erst jetzt in 2010 beschäftigen sich die Finanzbeamten mit dem Steuerrecht 2009 - weil vorher höchstens im Rahmen von Vorauszahlungsbescheiden und Freibeträgen auf Steuerkarten (Werbungskosten aus Kapitalvermögen) die "Notwendigkeit" dazu bestand und man im Vorjahr die Steuererklärungen 2008 auf dem Tisch hatte.

        In Hessen funktioniert zwar die Verrechnung mit Altverlusten, man kann aber tatsächlich nur jedem empfehlen, sich den Bescheid mit zwei offenen Augen anzusehen.

        Zu Zertifikaten und deren Besteuerung kann ich nicht viel sagen (außer das, was ich mir gerade mal so über google angeschaut habe). Wenn die Bank entsprechend Zeile 7 - 9 bescheinigt, ist es so einzutragen und für den Finanzbeamten auch ziemlich egal ob das Zertifikate, Aktien oder Optionen gewesen sind. Damit sollen wir uns ja nicht mehr beschäftigen, schließlich dient die neue KAP mit der Abgeltungssteuer zur Vereinfachung des Steuerrechts. ;-)

        Falls ein "nicht bestandskräftiger" Steuerbescheid vorliegt (Absendedatum + 3 Tage + 1 Monat Frist bis zur Bestandskraft, bei Wochenenden geht die Frist bis zum nächsten Werktag) und der Verlust nicht verrechnet ist:

        "Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzam schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären"

        FAX ist Papier und in der Regel hat man sogar eine Unterschrift dazu. Selbst eine Mail mit einem gescannten Einspruch + Unterschrift - die im Finanzamt ausgedruckt wird - ist Papier und damit schriftlich.

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          #5
          AW: Problem Erstattung Abgeltungssteuer, Altverluste

          @Aron

          Danke fuer die Infos und Deine Muehe.

          Erleichtert hat das neue Gesetz die Angelegenheit bisher sicherlich nicht. Die Banken sind ueberfordert mit den Bescheinigungen, die FA mit den Erklaerungen und ich nur genervt :-)

          Naja schaun 'mer mal!

          Also danke noch mal. Hoffe es passiert doch noch ein Wunder kufri !?

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