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Abruf von Daten eines verstorbenen Ehepartner

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    Abruf von Daten eines verstorbenen Ehepartner

    Hallo.
    Ich habe versucht einen Abruf für meinen in 2021 verstorbenen Partner für 2020 zu machen. Wir sind zusammen veranlagt und ich benötige die Daten. Der Abruf ist hier aber nicht möglich. Was kann ich tun ?

    #2
    Wir sind zusammen veranlagt und ich benötige die Daten. Der Abruf ist hier aber nicht möglich. Was kann ich tun ?
    Auf die Papiermitteilungen zurückgreifen, die es von allen elektronisch übermittelten Bescheinigungen geben muss.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      oder, wenn man der Erbe ist und offiziell auf alles zugreifen kann, als der Verstorbene mit dessen E-Mail Adresse auftreten und die Daten anfordern.

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        #4
        ... als der Verstorbene mit dessen E-Mail Adresse auftreten und die Daten anfordern.
        Das funktioniert nicht. Die Adressdaten werden stillgelegt, sobald die Meldebehörde den Sterbefall registriert hat. Ab da kann weder eine Registrierung

        gestartet noch ein Antrag auf Bescheinigungsabruf gestellt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo,
          sobald die Adressdaten stillgelegt sind, funktioniert auch meines Erachtens ein vorhandener Abrufcode nicht mehr, da keine Überprüfung möglich ist.

          Tschüß

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            #6
            sobald die Adressdaten stillgelegt sind, funktioniert auch meines Erachtens ein vorhandener Abrufcode nicht mehr, da keine Überprüfung möglich ist.
            In einem bereits zu Lebzeiten eingerichteten Konto funktioniert der Abruf von Bescheinigungen auch nach dem Tod des Kontoinhabers problemlos,

            Auch ein in einem anderen Konto zu Lebzeiten für eine andere Person eingerichteter Abruf liefert weiterhin Daten. Das ist meine Erfahrung aus

            mehreren Sterbefällen. In zwei Fällen habe ich heuer für Anfang 2021 verstorbene Angehörige die Erklärungen für 2020 unter Nutzung von VaSt

            eingereicht. Einer hatte ein eigenes Konto, der andere war bei mir eingerichtet. Das war alles kein Problem, auch die Bescheiddaten wurden übermittelt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo,

              danke wieder was dazu gelernt -> ich hatte noch keine Gelegenheit in der eigenen Praxis zu probieren und bei vielen Anrufern weiß man dann nicht genau, ob sie schon diew Berechtigung hatten oder dann erst anfangen, wenn sie für Verstorbene den Bescheinigungsabruf einrichten wollen.

              Tschüß

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                #8
                ich hatte noch keine Gelegenheit in der eigenen Praxis zu probieren
                Dass der Bescheinigungsabruf für einen Verstorbenen weiterhin funktioniert, wenn die Abrufberechtigung bereits zu Lebzeiten eingerichtet war,

                habe ich erstmals 2017 festgestellt. Das betraf damals den Schwiegervater, der bei mir eingerichtet war. Dass es auch möglich ist, wenn der

                Verstorbene ein eigenes ELSTER-Konto auf Steuer-ID hatte, weiß ich erst seit heuer. Man muss natürlich die Zertifikatsdatei haben und das

                Passwort sowie den Abrufcode des Verstorbenen kennen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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