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Vorläufige Berechnung der Lohnsteuer

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    Vorläufige Berechnung der Lohnsteuer

    Hallo zusammen,

    ich habe gerade einen Fall der mir sagt, dass ich etwas bei der Lohnsteuerberechnung noch nicht ganz verstanden habe.
    Ich habe die Steuererklärung für das Jahr 2019 fertig. Ich habe das ganze Jahr beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet, bin ledig und habe keine Nebeneinkünfte.
    Bei der vorläufigen Berechnung im Elster wurde der Gesamtbetrag der Einkünfte um fast 6000€ gemindert. Dennoch liegt die errechnete Lohnsteuer höher als vorher und eine Nachzahlung wird fällig. Wie passt das Zusammen?

    Wird der Arbeitnehmerpauschbetrag der Werbungskosten bereits unterjährig berücksichtigt? Und wie sieht es mit den Sonderausgaben aus?

    Danke schonmal im Vorraus
    Zuletzt geändert von Citizen Zero; 23.01.2022, 12:43.

    #2
    Glaubst Du dass Du mit Deiner Frage im Unterforum

    Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.
    richtig bist?

    Mit Elster kannst Du die Lohnsteuer nicht berechnen, sondern nur die Einkommensteuer. Stellt sich die Frage, ob Du entweder die Anlage Vorsorgeaufwand nicht ausgefüllt hast, oder ob Du tatsächlich sehr niedrige Krankenversicherungsbeiträge hast.

    Wird der Arbeitnehmerpauschbetrag der Werbungskosten bereits unterjährig berücksichtigt?
    Ja. Und auch die Krankenversicherung, selbst dann, wenn man. z. B. als Student, sehr wenig zahlt.

    Kommentar


      #3
      Wird der Arbeitnehmerpauschbetrag der Werbungskosten bereits unterjährig berücksichtigt? Und wie sieht es mit den Sonderausgaben aus?
      Ja und grundsätzlich ebenfalls ja. Was bei den jeweiligen Steuerklassen, bei dir Klasse 1 jeweils berücksichtigt wird, kannst du hier nachlesen:

      https://www.lohn-info.de/freibetraeg...euerabzug.html

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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