Arbeitgeber löscht LSt.-B. über ELSTER Online

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  • PaBl
    Neuer Benutzer
    • 21.06.2022
    • 2

    #1

    Arbeitgeber löscht LSt.-B. über ELSTER Online

    Hallo Zusammen,

    wir haben einen Softwarewechsel und dadurch fehlerhaft Lohnsteuer-Bescheinigungen für alle Mitarbeiter erstellt und übermittelt. Nun müssen wir als Arbeitgeber jede einzelne LSt.-Bescheinigung löschen.
    Mir bleibt aber nur die Auswahl "Keine Angaben, Neu oder Korrektur" und bei Korrektur muss ich Werte erfassen, was meiner Ansicht nach falsch ist.
    Hat jemand Erfahrung mit dem Thema und kann mir hier weiter helfen?

    Vielen Dank.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45980

    #2
    Mit ElsterFormular kannst du gar nichts mehr machen, das Programm stand letztmals 2019 zur Verfügung, du bist im falschen Unterforum.

    Bei Mein ELSTER gibt es auch ein Storno-Formular: https://www.elster.de/eportal/formul...are/lstbstorno
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7877

      #3
      Ob das ein Fall für eine Stornierung wäre, siehst Du wohl hier: https://www.haufe.de/personal/haufe-...%C3%A4hlen%20z.

      Anderenfalls wäre Korrektur Dein Freund.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      • PaBl
        Neuer Benutzer
        • 21.06.2022
        • 2

        #4
        Vielen Dank an Charlie24 und Picard777 für Eure Antworten. Hat mir schon weiter geholfen.

        Kommentar

        • holzgoe
          Erfahrener Benutzer
          • 19.01.2009
          • 12107

          #5
          Hallo PaBI,
          bei Korrekturen oder Stornierungen muss ja immer die sogenannte KmId (KONSENS-Mitteilungsidentifikation) eingetragen werden.
          Wenn du mit Mein Elster arbeitest kann die bei der Übermittlung der ersten Lohnsteuerbescheinigung entstandene Transferticket-Nr. verwendet werden.

          Tschüß

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