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Kurzarbeitergeld 2021 auf LST-Bescheinigung

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    Kurzarbeitergeld 2021 auf LST-Bescheinigung

    Hallo zusammen,
    da ich die personalgeschichte bei uns nur nebenher mache, eine kurze Frage: Muss im LST-Bescheinigungsformular bei punkt 3 bruttolohn die summe des "normal"ausgezahlten bruttolohnes eingetragen werden und unter Punkt 15 die Summe aus kurzarbeitergeld und aufstockung ? d.h. punkt 3 wird versteuert und punkt 15 nicht ?
    vielen dank
    grüße
    robert

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht. Die AG-Zuschüsse sind vorübergehend bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei gestellt worden.

    § 3 Nr. 28a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

    Eigentlich sollte ein Lohnabrechnungsprogramm damit umgehen können. Soweit die Aufstockung steuerfrei ist, gehört sie unter Nummer 15 bescheinigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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