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Ausgezahltes Kindergeld auf Lohnsteuerbescheinigung

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    Ausgezahltes Kindergeld auf Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo, ich habe eine Frage zu Zeile 33 auf der Lohnsteuerbescheinigung:
    Für 2021 ist der Betrag nur noch bei 438 Euro, obwohl unser Sohn schon 5 Jahre alt ist und 2020 lag der Betrag bei über 2700 Euro. Wir sind beide verbeamtet und da hat sich jobmäßig in den letzten Jahren nichts geändert. Warum also der andere Betrag? Eigentlich erhalten wir ja 219 Euro pro Monat (plus Coronabonus würde der Betrag von 2020 ja hinkommen) Warum ist es nur so ein niedriger Betrag auf der Bescheinigung und wo muss ich die 219 Euro pro Monat eintragen bzw. sind die 438 Euro schon ein Teil davon oder kommen sie dazu?
    Viele Grüße

    #2
    Hier in Bayern wurde die Kindergeldzahlung für Beamte auf die Familienkassen umgestellt, vielleicht ist das bundesweit geändert worden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ist bei Dir die Familienkasse von bisher der Besoldungsstelle an die BfA gewandert im Jahresverlauf ? In der Lohnsteuerbescheinigung wird nur das vom Arbeitgeber / Dienstherrn ausgezahlte KG ausgewiesen, nicht das von der BfA.

      In der Anlage Kind hingegen wird nicht das ausgezahlte KG abgefragt, sondern der Anspruch auf KG. Und da das eine Jahressteuererklärung ist und keine Monatssteuererklärung, kommt in die Anlage Kind der Jahresanspruch (12x 219 € beim ersten Kind zzgl. Bonus von 150 €).
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Hier in Bayern wurde die Kindergeldzahlung für Beamte auf die Familienkassen umgestellt, vielleicht ist das bundesweit geändert worden.
        Bundesweit nicht direkt, aber nach und nach übertragen sehr viele Körperschaften die Familienkassenzuständigkeit auf die BfA (§ 72 EStG), im Bundessteuerblatt gibt es daher gelegentlich ellenlange Listen von Körperschaften (denkt an die zig Gemeinden in Deutschland insbesondere) mit Angabe des Monats, wann die das abgeben. In Hessen war das beispielsweise im Mai 2022. Ob dann am Ende des Tages ein paar separate Familienkassen übrig bleiben oder die BfA dann die einzige sein wird, weiß ich nicht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          Danke, dass wird es dann wohl so sein. Obwohl ich mich nicht erinnern kann, eine entsprechende Benachrichtigung erhalten zu haben. Kann man das irgendwo nachlesen, wann es bei uns (eine Gemeinde in NRW) geändert wurde? Liebe Grüße

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            #6
            Eigentlich müsste es aus der Banküberweisung ersichtlich sein und natürlich auch aus der Bezügeabrechnung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Und üblicherweise teilt Dir das auch Jemand mit, denn ab da musst Du ja eventuelle Änderungen (beispielsweise bei Volljährigen einen Ausbildungsbeginn etc.) an die neue Familienkasse mitteilen und musst das ja auch wissen. Üblicherweise weist die Familienkasse alt darauf hin und die Familienkasse neu teilt Dir zeitnah das neue Ordnungsmerkmal mit.
              Schönen Gruß

              Picard777

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                #8
                Zitat von inga2009 Beitrag anzeigen
                ...... Obwohl ich mich nicht erinnern kann, eine entsprechende Benachrichtigung erhalten zu haben....
                Hallo inga2009,
                also in Sachsen wurde es für Bezügeempfänger vor zwei Jahren im laufenden Jahr umgestellt. Da waren mehrfach bei den Bezügemitteilungen Hinweise zur Umstellung dabei.
                Und Änderungen bezüglch des Kindes muss man ja dann zweimal mitteilen -> BFA wegen Kindergeld und Arbeitgeber wegen Kinderzuschlag im Gehalt usw.

                Tschüß

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