Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Eingetragene Werte abändern???

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Eingetragene Werte abändern???

    Hallo!!!
    ich versuche nun schon zum xten Mal unsere Steuererklärung online abzusenden.
    Dann erscheint immer die Fehlermeldung "Der wert 0 ist nicht zulässig".
    Bei dem Wert 0 wollte ich die 0 weglöschen, da wir dort auch keine Bezüge bekommen, aber ich kann nicht mehr auf das Kästchen zugreifen und ändern!!!???

    Was kann ich tun??

    Danke schon einmal für eure Hilfe

    Liebe Grüße
    HSM

    #2
    AW: Eingetragene Werte abändern???

    Hallo,
    wenn du Hilfe möchtest, müsstest du vielleicht noch ein paar konkrete Angaben machen, in welcher Anlage oder Zeile hast du denn eine 0 eingetragen.
    Ich vermute mal, dass auf Anlahge N in einem grauen Kästchen eine unzulässige Null ist. Diese Eintragungen kommen aus der Lohnsteuerbescheinigung, ruf die einmal auf und schau nach wo eventuell Nullen drinstehen, die nicht hineingehören. Eigentlich dürfen ab Zeile 8 keine Nullen mehr stehen, dort können sie auch entfernt werden.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Eingetragene Werte abändern???

      Der Fehler "Der Wert 0 ist nicht zulässig" kommt wirklich meistens bei der Anlage N.

      Hier können die Felder, die auf der ersten Seite der Anlage N angezeigt werden, nur über die Lohnsteuerbescheinigung(en) geändert werden. Also einfach im Baummenü (oder über die Schaltfläche "zur 1. Lohnsteuerbescheinigung") die Lohnsteuerbescheinigung aufrufen und dort die Nullen löschen.

      Sollte der Fehler woanders auftreten muss ggf. zuerst der Hinweis bestätigt werden (mit "später beseitigen"). Alternativ gilt das Verfahren mit der Lohnsteuerbescheinigung auch für die Eintragungen einiger Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten). Oft werden die Fehler direkt im Vordruck angzeigt, nicht jedoch in der Eingabemaske, in der sie geändert werden können.

      Kommentar


        #4
        AW: Eingetragene Werte abändern???

        Hallo,

        https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=23332&page=4

        auch hier wurde bereits eine mögliche Lösung gefunden - Sprach- und Dezimaleinstellung.

        Gruß stiller
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          AW: Eingetragene Werte abändern???

          Hallo!!
          Vielen Dank für die schnelle Hilfe bei diesen 0-Werten, die sind nun weg. :-)

          Jetzt kommt aber die Meldung: "Fehler in der Steuererklärung (Eric): Für die Ermittlung der Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen der erklärten Versicherungsbeiträge ist eine Aussage zu den ggf erhaltenen steuerfreien Zuschüssen/Beiträgen/Beihilfen zur Krankenversicherung erforderlich (Ehefrau)"

          Ich verstehe bei dieser Meldung ehrlich nur Bahnhof. Was will das Programm hier von mir wissen und wo trage ich was ein??? Wir haben keine steuerfreien Zuschüsse usw. bekommen.

          Bin wieder mal komplett ratlos!!!! :-(

          Liebe Grüße

          Kommentar


            #6
            AW: Eingetragene Werte abändern???

            Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 10
            Entsprechend für Mann und Frau die passenden Felder ankreuzen.

            Normale Arbeitnehmer bekommen vom Arbeitgeber einen (steuerfreien) Zuschuss zur KV,
            Beamte bekommen vom Arbeitgeber (Land, Staat) Beihilfe . . .

            Kommentar


              #7
              AW: Eingetragene Werte abändern???

              Hallo,
              gehe in die Anlagevorsorgeaufwand Zeile 10 dort sollte ein Kreuzchen bei JA oder NEIN gemacht werden.
              Wenn deine Frau normaler Arbeitnehmer ist, kommt ein Kreuz bei JA, weil der Arbeitgeber genauso Beiträge zur KV abführt.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                AW: Eingetragene Werte abändern???

                Jippiieeee!!!!

                Die Plausibilitätsprüfung war erfolgreich!!!! Jetzt aber schnell ans Amt schicken!!! :-D

                @holzgoe: Ich bin die Frau ;-)

                Liebe Grüße und nochmals ein riesen DANKE

                Kommentar

                Lädt...
                X