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Meine erste Umsatzsteuervoranmeldung

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    Meine erste Umsatzsteuervoranmeldung

    Hallo,
    ich werden heute meine erste Umsatzsteuervoranmeldung per Elster verschicken. Zur Kontrolle hätte ich noch ein paar Fragen.
    Mein Vorgehen war folgendermassen:
    Die Mehrwertsteuer aller Ausgaben (Hardware, andere Einkäufe) wurden von mir zusammengerechnet.
    Da ich mein Büro zu Hause habe, habe ich den Anteil der Miete (30 Prozent) anhand der Fläche und auch den 30 Prozent Anteil von Strom und die 70 Prozent der Telefonkosten des jeweiligen Monats zusammengerechnet und davon 19 Prozent zu den 19 Prozent der Einkäufe hinzugerechnet.
    Den Betrag hab ich bei Elster unter Abziehbare Vorsteuerbeträge (66) eingetragen.
    Einnahmen habe ich leider noch nicht im ersten Monat. Ist das soweit richtig ausgerechnet und eingetragen?
    Ich habe kein Auto, daher fallen Benzin, PKW etc. weg. Gibt es aber noch etwas anderes was man von der Vorsteuer abziehen kann? AGD (Allianz Deutscher Designer) Beitrags Kosten ? Versicherungen? GEZ? Am schönsten wäre es, wenn es eine Check Liste gäbe.

    Vielen Dank im Voraus
    Gruss bcnDuende

    #2
    AW: Meine erste Umsatzsteuervoranmeldung

    Die von Ihnen gesuchte Checkliste heißt Steuerberater. Den empfehle ich Ihnen ganz dringend. Ihre Wohnungsmiete enthält ziemlich sicher keine Umsatzsteuer, der Designer-Beitrag ebenfalls nicht.

    So blauäugig und ahnungslos sollte man nicht in die Unternehmerschaft gehen.

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      #3
      AW: Meine erste Umsatzsteuervoranmeldung

      Wer wird denn hier gleich.:-)
      1. Das mit dem Designer Beitrag war eine Frage und wurde noch nicht mit einbezogen.
      2. Das mit der Wohnungsmiete hab ich von meinem Steuerberater. Dieser meinte, dass ein heimisches Büro sehr wohl mit eingebracht werden kann. Wenn das Büro nun 30 % der Fläche in der Wohnung einnimmt, kann auch dies in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden.

      Und jetz freu ich mich auf konstruktive Beiträge.
      grüsse

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        #4
        AW: Meine erste Umsatzsteuervoranmeldung

        Hallo,
        also prinzipiell ist die Grundregel, als Vorsteuer abziehen kann ich nur ausgewiesene Mehrwertsteuer (Ausnahme Kleinbetragsregelung). Dies sollte in einem Wohnungsmietvertrag ja kaum so sein, also logische Folge keinen Vorsteuerabzug.

        Der Tipp von V.Liersee war sicherlich konstruktiv gemeint, ansonsten sollte man vermuten, dass zur Blauäugigkeit noch Starrsinn hinzukommt.

        Tschüß

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          #5
          AW: Meine erste Umsatzsteuervoranmeldung

          Hallo,
          naja Starrsinnig bin ich nicht. Blauäugig auch nicht. Hab gerade meinen STeuerberater noch einmal angerufen, das war ein Missverständniss, natuerlich kann ich die Miete nicht hinzuziehen.
          Danke für die Antworten, eigentlich ein ganz gutes Forum hier.

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            #6
            AW: Meine erste Umsatzsteuervoranmeldung

            Hallo,

            nichts für ungut , war auch nicht bös gemeint.
            Außerdem die Versicherungssteuer ist auch nicht abziehbar, obwohl sie in der Höhe des Prozentsatzes der Umsatzsteuer entspricht.

            Tschüß

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