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Steuerbescheid vollständig, kein Spendenabzug, Einspruch

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    Steuerbescheid vollständig, kein Spendenabzug, Einspruch

    Hi,

    habe gerade meinen ersten Steuerbescheid 2009 nach ELSTER elektronisch heruntergeladen und stelle fest, dass der im Vergleich zu denen in Papierform doch weniger Infos enthält: Es ist keine Durchwahl genannt. die Bankverbindung, von der die Nachzahlung abgeht, wird nicht aufgeführt - ist das normal so? Wenn ich das richtig verstanden habe, kommt ja kein Bescheid in Papierform mehr, oder?

    Beim Bescheid für 2009 sind keine Spenden abgezogen worden, diese habe ich aber eingetragen ins Formular und auch die entsprechenden Belege geschickt (die ich auch zurückerhalten habe). Die Spenden müssten doch eigentlich unter "gezahlte Kirchensteuer" auftauchen, oder können die an anderer Stelle abgezogen sein?

    Wie sieht das mit dem Einspruch aus - geht das auch elektronisch, oder muss ich hier die gute alte Post bemühen?

    Fragen über Fragen von einem Elster-Neuling

    figuralis

    #2
    AW: Steuerbescheid vollständig, kein Spendenabzug, Einspruch

    erstmal ganz ruhig bleiben. ;-)

    SELBSTVERSTÄNDLICH gibt es einen bescheid in papierform mit den gewohnten Erläuterungen und NUR DIESER bescheid ist rechtlich verbindlich.

    was bringt dich auf die Idee das Spenden zur gezahlten Kirchensteuer gehören sollten?
    oder meinst Du mit 'unter' etwa unterhalb?

    ich würde empfehlen zunächst mal den papierbescheid abzuwarten, der kommt meist innerhalb von 2 bis 3 Tagen nach den elektronischen Daten.

    Widerspruch einreichen geht nicht elektronisch, wenn wirklich etwas abweicht von den erklärten Daten würde ich zunächst einfach mal die Erläuterungen dazu durchsehen oder im Finanzamt den zuständigen Sachbearbeiter befragen BEVOR man irgendwas überstürzt ;-)

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      #3
      AW: Steuerbescheid vollständig, kein Spendenabzug, Einspruch

      Hallo,
      auch wenn die Fragen mit der LOHNSTEUERBESCHEINIGUNG nichts zu tun haben.

      Einfach mal lesen!

      Vergleich
      für 2009 über
      erklärte Daten / BescheidDATEN

      Bitte beachten Sie folgende Anmerkungen:

      Der Bescheidabgleich ist ein Service der Länder und hat keine rechtliche Bindungswirkung!
      Die Werte entsprechen denen des Bescheids, der Ihnen in den nächsten Tagen bekannt gegeben wird, und dienen lediglich zum Abgleich mit der von Ihnen erstellten Steuerberechnung.
      Werte, die der zurückgelieferte Bescheiddatensatz in Ihrem Land nicht enthält, sind mit Stern gekennzeichnet.
      Bei evtl. Abweichungen von den erklärten Daten beachten Sie bitte auch die Erläuterungstexte in Ihrem Bescheid.

      erkl. Daten lt. Bescheid Differenz

      Zur Frage nach Einspruch:
      https://www.elster.de/elster_land_nw.php
      https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax
      aber erst, wenn der Papierbescheid gelesen wurde.

      Gruß stiller
      Zuletzt geändert von stiller; 01.09.2010, 21:35. Grund: Einspruch - OnlinePortal
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Steuerbescheid vollständig, kein Spendenabzug, Einspruch

        Danke, ich bin beruhigt, und habe in der Zwischenzeit auch noch mal meine Mail richtig gelesen, in der ja steht, dass der Bescheid in Papierform rechtlich verbindlich ist.

        Ich meinte mit UNTER tatsächlich UNTERHALB, also bei den Sonderausgaben (zu denen ja auch gezahlte Kirchensteuer gehört), aber vielleicht tauchen die Spenden ja in der Papierfassung auf, wenn nicht, werde ich mich an den zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt wenden.

        Vielen Dank!
        figuralis




        Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
        erstmal ganz ruhig bleiben. ;-)

        SELBSTVERSTÄNDLICH gibt es einen bescheid in papierform mit den gewohnten Erläuterungen und NUR DIESER bescheid ist rechtlich verbindlich.

        was bringt dich auf die Idee das Spenden zur gezahlten Kirchensteuer gehören sollten?
        oder meinst Du mit 'unter' etwa unterhalb?

        ich würde empfehlen zunächst mal den papierbescheid abzuwarten, der kommt meist innerhalb von 2 bis 3 Tagen nach den elektronischen Daten.

        Widerspruch einreichen geht nicht elektronisch, wenn wirklich etwas abweicht von den erklärten Daten würde ich zunächst einfach mal die Erläuterungen dazu durchsehen oder im Finanzamt den zuständigen Sachbearbeiter befragen BEVOR man irgendwas überstürzt ;-)

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          #5
          AW: Steuerbescheid vollständig, kein Spendenabzug, Einspruch

          Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
          erstmal ganz ruhig bleiben. ;-)

          Widerspruch einreichen geht nicht elektronisch, wenn wirklich etwas abweicht von den erklärten Daten würde ich zunächst einfach mal die Erläuterungen dazu durchsehen oder im Finanzamt den zuständigen Sachbearbeiter befragen BEVOR man irgendwas überstürzt ;-)

          Ich glaube, dass man zumindest als registrierter Nutzer im ElsterOnlineportal über die "Sonstigen Formulare" auch schon in elektronischer Form Einspruch einlegen kann. Hab es selbst allerdings noch nicht getestet.
          UserElster

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerbescheid vollständig, kein Spendenabzug, Einspruch

            Dies soll seit 01.04.10 zumindest in einigen Bundesländern möglich sein.

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerbescheid vollständig, kein Spendenabzug, Einspruch

              https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax

              Einspruch, gegebenenfalls einschließlich Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (nur in Bayern, Berlin, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt)

              Gruß stiller
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Steuerbescheid vollständig, kein Spendenabzug, Einspruch

                Danke für den Link, zum Glück hat sich das Problem erledigt, da der Steuerbescheid in Papierform zeigte, dass auch die Spenden berücksichtigt wurden, sogar mein Verlustvortrag, mit dem es im letzten Jahr Probleme gab, wurde 2009 berücksichtigt.

                Gruß
                figuralis

                Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax

                Einspruch, gegebenenfalls einschließlich Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (nur in Bayern, Berlin, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt)

                Gruß stiller

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