Hallo allerseits,
Ostermontag habe ichv beim FA Marzahn Hellersdorf über ELSTER meine Einkommenssteuererklärung online abgegeben. Es gab keine nennenswerten Rückfragen, die zur Berechnung des Steuerbescheides notwendig waren. Im August erklärt man mir auf Nachfrage, dass es einen Softwarefehler gäbe, der die Ausstellung des Steuerbescheides verhindern würde. Da ich meiner Erstattung rechne, ist das natürlich ärgerlich. Wenn das FA eine Nachforderung hat, geht der Bescheid binnen Tagen raus. Mal gar nicht will ich von Verzugszinsen oder sowas reden.
Fragen:
1. Warum ist ein Finanzamt in so einem Fall HÖHERER GEWALT nicht in der Lage, Steuerbescheide per althergebrachter Handarbeit zu versenden ? Die Polizei kann doch bei Computerausfall auch nicht sagen: Äh, tut uns leid, Softwarefehler, hre Anzeige können wir leider nicht aufnehmen
2. Warum ist da die Presse noch nicht draufgekommen?
3. Warum äußert sich die Finanzbehörde zu so einem Zwischenfall nicht öffentlich mit einer entsprechenden entschuldigenden Erklärung ?
4. Hat eine Beschwerde Sinn und wenn ja, wo ?
Ostermontag habe ichv beim FA Marzahn Hellersdorf über ELSTER meine Einkommenssteuererklärung online abgegeben. Es gab keine nennenswerten Rückfragen, die zur Berechnung des Steuerbescheides notwendig waren. Im August erklärt man mir auf Nachfrage, dass es einen Softwarefehler gäbe, der die Ausstellung des Steuerbescheides verhindern würde. Da ich meiner Erstattung rechne, ist das natürlich ärgerlich. Wenn das FA eine Nachforderung hat, geht der Bescheid binnen Tagen raus. Mal gar nicht will ich von Verzugszinsen oder sowas reden.
Fragen:
1. Warum ist ein Finanzamt in so einem Fall HÖHERER GEWALT nicht in der Lage, Steuerbescheide per althergebrachter Handarbeit zu versenden ? Die Polizei kann doch bei Computerausfall auch nicht sagen: Äh, tut uns leid, Softwarefehler, hre Anzeige können wir leider nicht aufnehmen
2. Warum ist da die Presse noch nicht draufgekommen?
3. Warum äußert sich die Finanzbehörde zu so einem Zwischenfall nicht öffentlich mit einer entsprechenden entschuldigenden Erklärung ?
4. Hat eine Beschwerde Sinn und wenn ja, wo ?
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