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Lohnsteuerbescheinigung Rentenversicherungsbeiträge

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  • Charlie24
    antwortet
    Definitiv werden auf der LSt-Bescheinigung bei einem Midi-Job unterschiedlich hohe RV-Beiträge ausgewiesen !!!
    Was m. E. auch richtig ist. Siehe § 10 Absatz 1 Nr. 2, Satz 6 und 7 EStG. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

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  • senfpraline
    antwortet
    Fall gelöst !! Ich habe mit Beginn der Software im lfd. Jahr den falschen Vortrag eingegeben. Jetzt kann ich die Daten übermitteln.
    Definitiv werden auf der LSt-Bescheinigung bei einem Midi-Job unterschiedlich hohe RV-Beiträge ausgewiesen !!!
    Zuletzt geändert von senfpraline; 25.12.2022, 10:21.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von senfpraline Beitrag anzeigen
    Zum Vorteil der Arbeitnehmerin wäre es, wenn der höhere Betrag des Arbeitgebers erscheinen würde.
    2022 sind 94% des Gesamtbreitrags, abzüglich AG-Anteil abziehbar.

    0,94*(RVAN+RVAG) - RVAG = 0,94*RVAN - 0,06*RVAG
    Der Term mit dem AG-Anteil ist negativ.

    Ab 2023, wenn die 0,94 auf 1 steigt, fällt der AG-Anteil ganz raus.

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  • senfpraline
    antwortet
    Zum Vorteil der Arbeitnehmerin wäre es, wenn der höhere Betrag des Arbeitgebers erscheinen würde.
    Oder darf der Arbeitgeberanteil nicht höher in der ESt-Erklärung der Arbeitnehmerin angesetzt werden ?

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  • Charlie24
    antwortet
    Vorteilhaft ist es zwar, aber ob das stimmt ? Das letzte ausführliche BMF-Schreiben zur Lohnsteuerbescheinigung gibt dafür nichts her.

    Siehe Seiten 7 und 8: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=6

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  • multi
    antwortet
    Zitat von senfpraline Beitrag anzeigen
    In der elektronischen LSt-Bescheinigung werden aber bei den gezahlten RV-Beiträgen bei AN und AG identische Beträge (und zwar die der Arbeitnehmerin) ausgewiesen. Ist das richtig ??
    Meines Erachtens ja. Und es ist zum Vorteil der ANin.

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  • senfpraline
    hat ein Thema erstellt Lohnsteuerbescheinigung Rentenversicherungsbeiträge.

    Lohnsteuerbescheinigung Rentenversicherungsbeiträge

    Eine Mitarbeiterin wird seit dem 1.10.2022 als Midijob abgerechnet, d.h. der Arbeitgeber zahlt einen höheren Rentenversicherungsbeitrag.
    In der elektronischen LSt-Bescheinigung werden aber bei den gezahlten RV-Beiträgen bei AN und AG identische Beträge (und zwar die der Arbeitnehmerin) ausgewiesen. Ist das richtig ??
    Zuletzt geändert von senfpraline; 24.12.2022, 13:19.
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